Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Bundesminister Christian Schmidt - Wir stehen zur Beitragspflicht

Foto: H.S:

06.09.2017

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt MdB, antwortet auf ein Schreiben des Direktversicherten Herrn M.
Sehr geehrter Herr M,
mit E-Mail vom 18. Juli 2017 wandten Sie sich zum Thema Direktversicherungen und diesbezüglicher Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung an mich und andere Bundestagsabgeordnete. Gerne erläutere ich Ihnen im Folgenden einige Hintergründe zur Frage der Firmendirektversicherung:

Bis zum 31. Dezember 2003 war es so, dass keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten waren, wenn eine nicht wiederkehrende Leistung – also eine Kapitalabfindung – vor dem Renteneintritt gewählt wurde. Gleichzeitig unterlagen aber laufende Versorgungsbezüge und Kapitalabfindungen nach dem Renteneintritt der Beitragspflicht. Diese ungleiche beitragsrechtliche Behandlung wurde u.a. vom Bundessozialgericht beanstandet. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde diese Ungleichbehandlung der Beitragspflicht für Versorgungsbezüge beendet.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 ist die Regelung des GMG verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen den Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt, und damit der Beitragspflicht unterstellt werden können. Dem steht auch nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen, da der Gesetzgeber jüngere Krankenversicherte entlasten und Rentner zur Finanzierung heranziehen kann. Der Beitragspflicht steht als Gegenleistung der Bestand des Versicherungsschutzes in der GKV gegenüber.

Versicherte in Deutschland können eine moderne und qualitativ hochwertige Versorgung in Anspruch nehmen. Zuletzt in einer Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Ende Januar 2016 wurde deutlich, dass gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts auch die Frage der Generationengerechtigkeit berücksichtigt werden muss: Die heutige Generation von Beitragszahlern leistet einen höheren Solidarbeitrag, als die früheren Generationen, um das hohe Niveau der medizinischen Versorgung weiter sicherzustellen. Würde die Beitragspflicht auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge abgeschafft, wäre von der jüngeren Generation ein noch größerer Solidarbeitrag zu leisten. Dies wäre im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen.

Deshalb stehen wir auch weiterhin dazu, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung – wie die von Ihnen angesprochene Direktversicherung – der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wenn sie eine Einkommensersatzfunktion haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben auch Rentner Beiträge zu zahlen, die sich an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – beispielsweise auf der Grundlage der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen – messen. Dies ist Teil des Solidarsystems der GKV.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister

Abgeordnetenbüro Christian Schmidt MdB

Link: WAHLHILFE für DIREKTVERSICHERTE
Quelle: Mail an die Redaktion