Kalifornien. Foto: S.H.
18.07.2017
Mit der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns wurde die Möglichkeit geschaffen, Langzeitarbeitslose für sechs Monate unterhalb des Mindestlohns zu beschäftigen. Diese Ausnahmeregelung wurde im ersten Jahr ihrer Existenz kaum nachgefragt, zumal auch die Fach- und Führungskräfte in den Jobcentern sie für wenig praktikabel halten. Effekte auf die Löhne und die Beschäftigung ehemals Langzeitarbeitsloser sind nicht zu verzeichnen. Dies geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Die Ausnahmeregelung hat ihre Zielsetzung also verfehlt. Die diskriminierende Ausnahmeregelung gehört deshalb schnellstens abgeschafft.
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