27.06.2017 - von H.S.
Seit Montag, dem 26.Juni 2017 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Obergrenze für anonyme Bargeldzahlungen. Wer mehr als 10.000 Euro bar bezahlen will, muss seinen Personalausweis zeigen. Mit dem Gesetz wurde die vierte EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Am Sonntag, dem 25.Juni durften bis zu 15.000 Euro bar gezahlt werden. So schnell kann`s geh´n !
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