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Direktversicherung: Antwort der CDU-NRW + Kommentar

ArtCologne 2015 Foto: H.S.

13.05.2017 - von Dietmar Fürste

Auf den Brief des Direktversicherungsgeschädigten Herrn W., antwortet Ina Scharrenbach, Mtglied der CDU-Landtagsfraktion in NRW. Datum: 29. April 2017 um 08:24 Betreff: AW: Nachruf: Private Altersvorsorge

Sehr geehrter Herr W.,
anlässlich Ihrer Mail habe ich noch einmal Rücksprache mit Berlin genommen. Ich hatte Ihnen in einer vorherigen Mail bereits einmal einen Verweis auf die Anhörung zur Doppelverbeitragung im Januar 2016 zukommen lassen.
Die kompletten Anhörungsmaterialien stehen hier: http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a14/anhoerungen/krankenversicherungsbeitraege-inhalt/398750

Eine Veränderung bei "Bestandsansprüchen" bzw. gesetzliche Veränderungen, die eine Rückwirkung auslösen, sind aus meiner Sicht grundsätzlich nicht unproblematisch. Daher kann ich Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Wie aus Berlin zu hören ist, soll es in Bezug auf die Doppelverbeitragung keine Änderung mehr geben.

Es tut mir leid, Ihnen keine anderweitige Antwort zukommen lassen zu können.

Mit freundlichem Gruß
Ina Scharrenbach
Mitglied des Landtags
CDU-Landtagsfraktion
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

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Den Brief von Frau Scharrenbach kommentiert Herr Fürste

Sehr geehrte Frau Scharrenbach,
es ehrt Sie, dass Sie Herrn W. in Ihrem Antwortschreiben vom 29.4.2017, (Nachruf in Sachen Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen [DV]), zustimmen und rückwirkende Rechtsetzungen wenigstens für "...problematisch..." halten.

Weil schon der erwähnte reichlich laienhafte Antrag der Linkenfraktion in gleicher Sache beim genaueren Hinsehen sich des selbstgerechten Vokabulars derjenigen bedient, die den Schaden angerichtet haben, konnte er weder aus juristischer, noch aus politischer Sicht Erfolg haben und ist daher wohl eher als Aktionismus zu bewerten.

Zum Verständnis, warum "...Berlin..." jede Änderung des gegenwärtigen Modus ablehnt, sei auf folgende Zusammenhänge hingewiesen, die Ihre Antwort leider vermissen ließ:

Erst mit Hilfe einer vom Parlament nicht beauftragten(!) Textänderung eines Paragrafen im SGB durch zwei Richter des Bundessozialgerichtes wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, pauschal jeden DV-Vertrag als "Betriebliche Altersvorsorge" etikettieren zu können, auch wenn der Arbeitgeber die dafür zwingend erforderlichen eigenen Beiträge gar nicht geleistet hat.

Die zwei Richter sind inzwischen - vermutlich wegen ihrer Eigenmächtigkeit - kurze Zeit später in den Ruhestand verabschiedet worden. Die fragliche, für das Abkassieren der Betroffenen so wichtige "Neufassung" des SGB wurde ungeachtet der Rechtsverletzung bei ihrem Zustandekommen aber beibehalten!

Mit der Festlegung, dass die Geschädigten auch die "Arbeitgeber-Beiträge" zu KV und PV zu leisten haben, werden die Lüge und die Täuschung um derartige Beiträge ein weiteres mal fortgesetzt. Es existieren im eigentlichen Wortsinn nämlich keine Arbeitgeber-Beiträge bei den Sozialabgaben, obwohl das immer gerne so propagiert wird. Diese Beiträge sind feste Lohnbestandteile des AN, die dieser erarbeitet hat und eben KEINE Wohltat des AG!

Damit, dass der Arbeitgeber solche Lohnbestandteile einbehalten und an die Kassen überweisen muss, soll lediglich verschleiert werden, dass diese - vom AN erarbeiteten - Beiträge zusammen mit der Lohnsteuer eigentlich schon eine "erdrückende" Abgabenlast darstellen, weshalb man diesen kosmetischen Kunstgriff bis heute anwendet.

Sie haben leider eine weitere Rechtsverletzung bei der Beitragserhebung aus DV ebenso, wie der Antrag der Linkenfraktion als nicht erwähnenswert eingestuft: Die rechtswidrige Ungleichbehandlung der Privatversicherten, die keine solchen Beiträge aus ihrer DV abführen müssen. Halten Sie das nicht auch für problematisch, zumal Privatversicherte in aller Regel ein höheres Einkommen beziehen, als der Dutchschnitt? Gilt für diese Klientel das Solidaritätsprinzip nicht, mit dem Ulla Schmidt und Horst Seehofer argumentiert haben??

Man kann sich das nur so erklären, dass sämtliche Entscheidungsträger in Sachen DV selbst von der Wirkung ihrer Festlegungen NICHT betroffen sind, wie es auch die ZDF-Sendung "Die Anstalt" so bissig auf den Punkt gebracht hat.

n einem Wahljahr Millionen Betroffene derartig vor den Kopf zu stoßen, kann in Teilen nur noch als politischer Selbstmord bezeichnet werden. Das scheint aber den Altparteien inzwischen auch schon egal zu sein. Stehen sie doch längst schon vor noch viel schwerwiegenderen Problemen ihrer Glaubwürdigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Fürste

Link: Direktversicherung: NRW-SPD antwortet
Quelle: Mail an die Redaktion

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