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Rentenerhöhung 2017: Sozialamt, Krankenkasse+ Fiskus profitieren

Leuven, Foto: H.S.

01.07.2017 - von H.S.

Alle gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2017. Zum ersten mal angerechnet wird sie zum 1. August. Meist dauert es ca. ein dreiviertel Jahr bis die Erhöhung auf Altersrenten, Regelaltersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Unfallrenten der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Konto sind.

Bei den Beziehern niedriger Renten kommt die Erhöhung von 1,9 Prozent in Westdeutschland und 3,59 Prozent in Ostdeutschland aber nicht an.
Wer eine so niedrige Rente bekommt, dass sie vom Sozialamt aufgestockt wird, dem zieht das Amt die Rentenerhöhung vom Aufstockungsbetrag ab. Jede Rentenerhöhung entlastet also die kommunalen Sozialkassen.

Wer keine Aufstockung vom Sozialamt braucht, hat deshalb aber auch nicht das große Renten-Los gezogen. Denn wie immer, schneiden sich die Kranken- und Pflegeversicherung ein Stück vom Kuchen ab, indem sie die Beiträge hurtig dem neuen Zahlbetrag anpasst.
Dazu kommt: Das Finanzmat rechnet wegen der Anhebung der Rente für 2017 mit Steuermehreinahmen von rund 205 Millionen €uro. Ursache dafür ist, dass durch die Anhebung 120.000 Rentner/innen neu steuerpflichtig werden.

Siehe dazu auch:
Gesetzliche Krankenversicherung: Staatskapitalistisches Hütchenspiel unter: Link
und
Über das sozialstaatliche (Bürger-) Verwirrspiel unter:
Link

Link: Stuttgart: Klage gegen nicht erfolgte Rentenerhöhung 2010
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung