22.03.2005 - von Name und Adresse ist der Redaktion bekannt
Gesucht werden über 55-Jährige, die sich über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS - für ein Erst- oder Zweitstudium beworben haben und von der ZVS nicht zugelassen wurden mit der Begründung, dass sie zu alt seien und dass ihre dargelegten Begründungen (z.B. "schwerwiegende berufliche Gründe" oder Gründe anderer Art) nicht ausreichten für eine Zulassung.
Eine abgelehnte Studienbewerberin über 55 Jahre, die anonym bleiben möchte, sucht Betroffene, denen es ähnlich ergangen ist und bittet, dem Büro gegen Altersdiskriminierung ihre Email-Anschrift(en) zwecks Weiterleitung zur Kontaktaufnahme zuzuleiten.
Hintergrund ist eine beabsichtigte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof, da die Gerichte in der BRD die rechtlichen Grundlagen und die Verwaltungspraxis für mit der Verfassung und mit EU-Recht in
Übereinstimmung halten.
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