Bologna, 2006 Foto: H.S.
06.10.2015
Nach dem Abgeordnetengesetz sind Tätigkeiten „beruflicher und anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig“.
Neu ist seit dem 4.10.2015 ist eine Rechenmaschine der FAZ online, von der die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten, die sie nach der letzten Wahl, also in der laufenden Legislaturperiode bisher erwirtschaftet haben, ganz nach Wunsch entweder namentlich, oder nach Bundesländern, Fraktionen, Ausschüssen oder Männlein/Weiblein summiert werden.
Tatsächlich dürften die Nebeneinkünfte vieler Bundestagsabgeordneten Anoch deutlich höher sein. Einnahmen unter 1.000 Euro brauchen nicht angegeben werden, und in der höchsten Verdienststufe ist kein Betrag festgelegt.
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