05.01.2015
Der VdK hatte vor dem Bundessozialgericht ein Musterstreitverfahren wegen der Kranken- und Pflegebeitragspflicht aus Leistungen einer Pensionskasse geführt (B 12 KR 26/12 R). Dabei ging es um die Frage, ob Versorgungsleistungen einer Pensionskasse – anders als Leistungen einer ursprünglich vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen abgeschlossenen Direktversicherung – auch hinsichtlich des Anteils, der auf einer alleinigen Beitragsleistung des Arbeitnehmers als Versicherungsnehmer beruht, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Am 23.7.2014 hatte das Bundessozialgericht dieses und zwei weitere Verfahren verhandelt und abschlägig beschieden.
Der VdK hat nun beschlossen, gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 5. Januar 2015 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Aktenzeichen: 1 BvR 249/15).
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