Unkel, 2015 Foto: H.S.
03.09.2015 - von H.S.
Als das Bezirksamt Mitte 2007 das Haus am Hansa-Ufer 5 in Moabit verkaufte (in Berlin regierten SPD + Linkspartei), versprachen die städtischen Angestellten den besorgten MieterInnen, dass mit dem Käufer, der Akelius GmbH, Schutzbestimmungen vereinbart werden würden. Immerhin waren die Wohnungen als Seniorenwohnungen konzipiert und belegt worden. Laut Akelius hat es aber keine schriftlichen Vereinbarungen gegeben.
Da ist es günstig für beide Seiten, wenn die Verträge zwischen dem Bezirksamt-Mitte und der Akelius bisher nicht offengelegt worden sind. Schutzbestimmungen??? Viele der freiwerdenden Wohnungen an der Spree sind von Akelius in den letzten Jahren an junge Leute vermietet worden.
Das Nachsehen haben - wie immer in solchen Fällen, die langjährigen MieterInnen. Von denen sind die meisten inzwischen über 80, aber noch lange nicht müde. Weil Akelius das Haus von Grund auf sanieren und auf dem Dach Penthäuser bauen will, war Gegenwehr angesagt. Es droht Dreck und Lärm, das Absperren das Wassers, der Verlust des Gemeinschaftsraums, und es drohen Mietsteigerungen in Zeiten, in denen die Steigerungen der Renten kaum die Inflation ausgleichen.
100.000 Unterschriften zum Erhalt ihrer Wohnungen sammelten die verbliebenen 31 RentnerInnen in einem Jahr im Internet Link. Am 24.8. 2015 organisierten sie mit Unterstützung von Angehörigen eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Mieterhöhungen und Verdrängung. Neben Akelius-Mitarbeitern und den MieterInnen sowie ihren Angehörigen und Unterstützern nahm auch der Bundesjustizminister, Heiko Maas, teil.
"Es sei", so Maas, "verständlich, wenn ein Investor von einer Sanierung profitieren wolle." Und er riet den SeniorInnen zu Gesprächen, zum Interessenausgleich. Freundlich zugewandt, aber knallhart und deutlich gab Ralf Spann, der Akelius-Vertreter, beim Treffen aber zu verstehen, was ihm, bzw. Akelius vorschwebt unter dem Wort Interessenaugleich: Vorschläge der SeniorInnen könnten aufgenommen werden, "soweit sie realistisch sind" und nicht alles könnne "Thema der Abstimmung sein". Einen Termin für den Beginn der Umbaumaßnahmen nannte er auch nicht.
Auch das Berliner Wohnungswesen war vor Ort und zwar in Gestalt des Herrn Jochen lang. Der erläuterte, dass man die Verträge aus dem Jahr 2007 nicht mehr ändern könne, und das vom Wohnungswesen ein Haus wie eben das am Hansa-Ufer 5 nur dann zurückgekauft werden könne, wenn der Besitzer es verkaufen wolle.
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