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Direktversicherung: Erwiderung an Ministerin Bachmann

Köln, 2015 Foto: H.S.

18.08.2015 - von E.K.

Offener Brief an das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie, Frau Ministerin Monika Bachmann:
Ihr Schreiben vom 10.07,2015/ Referat D1 / Herr Kraus / Herr Dr. Peter Schichtel, mein Schreiben/Mail vom 15.06.2015

Sehr geehrte Frau Ministerin Monika Bachmann,
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Erläuterung auf meinen Brief /Mail vom 15.06.2015 Hierzu muss ich leider einiges klarstellen, Abs. 3, …Mit dem Gesetz zur GMG ….Beitragspflicht auch auf Kapitalzahlungen ausgedehnt, die von vornherein vereinbart waren.
(Nein)
siehe: Klarstellung: Kapitallebensversicherungen, die bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung – und nicht als Versorgungsbezug (der Rente vergleichbare Einnahme) nach § 229 SGB V- vereinbart, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 01-01.2004 ohne Rechtsgrundlage durch eine gesetzlich bisher nicht legitimierte gesetzübersteigende Rechtsfortbildung der BSG –Richter des 12. Senats, der beitragspflicht unterworfen, obwohl das Bundesverfassungsgericht durch seine höchstrichterliche Rechtssprechung in den Beschlüssen zu 1BvR 1243/88 mit den Randnr. 19/20 und zu BvR 1660/08 mit den Randnr. 8-17 klargestellt hat, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge sind.
Für die Beitragserhebung meiner Kapitalauszahlung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Abs. 4, … hier verwenden sie ebenso den Begriff Versorgungsbezüge, die, nach Rechtslage verbeitragt werden dürfen. Klarstellung: …bei mir handelt es sich aber um keinen Versorgungsbezug.

Abs. 5, … die Annahme, dass doppelt verbeitragt würde…Solidaritätsprinzip?

Klarstellung: …dann holen sie sich die Beiträge von allen Kapitalleistungen, und nicht nur von den Rentnern, die Altersvorsorge geleistet haben, bereits vorher dafür die Beiträge für Krankenvers.- und Pflegeversicherung bezahlt haben, nun nochmal 2- fach, das hat mit dem Solidaritätsprinzip nichts zu tun, wie schizophren ist das denn?

Kein Politiker, Richter, Unternehmer usw. muss aus seiner „Privaten Lebensversicherung“ zur Altersversorgung einen „Zusatzbeitrag“ an die Krankenkasse abführen, nur die gesetzlich Versicherten Rentner werden dazu verpflichtet! Wo ist die Chancengleichheit? -Ihr Solidaritätsprinzip?

Abs. 6. …die Art der Finanzierung,7…dieselbe einkommensersetzende Funktion wie die gesetzliche Rente… Klarstellung: Siehe Klarstellung Abs. 3. und …Der Unterschied zwischen der von vornherein bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung, die Kapitalzahlung, zu der nachträglich an die Stelle tretenden Kapitalzahlungen ist bereits eingehend in BSG 12 RK 36/ 84 vom 18.12.1984 diskutiert und für die Beitragsfreiheit der von vornherein vereinbarten Kapitalleistung entschieden worden. Die von vornherein vereinbarte Kapitalzahlung bleibt nach der Gesetzesänderung beitragsfrei, da die Beitragspflicht nicht über die Gesetzesbegründung erreicht werden kann. Meine, in der Versicherung von vornherein vereinbarte Kapitalzahlung erfüllt auch nicht die Kriterien einer der Rente vergleichbaren Zahlung nach § 229 SGB V im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung sind Renten von der Begrifflichkeit dem Grunde sowie der sozialen- und wirtschaftlichen Bedeutung her gekennzeichnet als # Regelmäßig wiederkehrender Bezug (§180 Abs. 5 Nr. 2 und 6 / Nr., 2 RVO # Teil einer vom Arbeitgeber mitfinanzierten Gesamtversorgung # Zahlungsversprechen vom AG, für das eine Sicherheitsleistung hinterlegt oder Rückstellungen gebildet werden muss.
Alle 3 Kriterien können verneint werden. Das heißt für meinen Versicherungs-Vertrag: …bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte Kapitalzahlung (Einmalzahlung), und damit: # keine wiederkehrende Leistung nach GMG Artikel 1 Nr. 143 # keine der Rente vergleichbare Zahlung nach § 229 8013 V # keine beitragspflichtige Einnahme nach § 237 SGB V # kein Versorgungsbezug nach der Definition des Gesetzgebers.

Abs. 7. …die Verfassungsmäßigkeit …. / …und vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt… Klarstellung: …das Bundesverfassungsgericht missbraucht ebenso den Begriff „Versorgungsbezug“ in Ihrer Begründung, dies wurde ebenso schon mehrfach versucht klarzustellen. Einer Klarstellung hat es sich bisher verweigert, ignoriert. Ebenso der Vertrauensschutz, die Übergangsregelung, wird bei allen Bezügen für Beamte angewendet, hier nicht. ,(ist das schon Rechtsbeugung ?) Zur Erinnerung: Von unserer sehr geehrten Frau Bundeskanzlerin ein Beitrag: mehr als sechs Millionen betroffene Bürger mit einer Direktversicherung, darunter auch ich, danken für Ihr klares Bekenntnis zum Thema „Verträge sind einzuhalten“, das Sie mit Überzeugung und Nachdruck im ZDF-Sommerinterview am 15.7.2012 mit Frau Bettina Schausten einem Millionenpublikum gegenüber geäußert hatten. Noch ein Zitat von Frau Merkel: „Wir sagen, dass wir die Gesetze, die wir uns selbst gegeben haben, auch wirklich einhalten wollen. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich zu viele daran nicht gehalten haben. Und leider hat die Rot/Grüne Bundesregierung unter meinem Vorgänger dabei auch keine besonders rühmliche Rolle gespielt, wie man diese Tage wieder lesen kann“ Mein Kommentar: …es gibt noch viel zu tun, packen sie es an, Frau Bundeskanzlerin… Leider wurde dieser Grundsatz des Vertragsschutzes jedoch bei der Verabschiedung des am 01.01.2004 wirksam gewordenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) total übersehen.

Auch der nachträgliche Antrag der FDP-Fraktion vom 11.02.2004 „Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen durch das GKV-Modernisierungsgesetz rückgängig machen” (BT-Drucksache 15/2472, Link, änderte nichts daran, dass der Hinweis auf den Vertrags- und Vertrauensbruch nicht zählte, obwohl heutige Mitglieder Ihres Kabinetts auch schon damals Wert legten auf die Feststellung … „Vertrauensschutz ist eine Frage der politischen Kultur“.

Der Vorstoß wurde bedauerlicher Weise am 02.12.2004 verworfen (BT-Drucksache 15/4451). Prof. Dr. Otto Wulff schreibt in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender der Senioren-Union/ CDU: „Wir werden und dürfen in der Senioren-Union nicht zulassen, dass der Vertrauensschutz der Rentner gefährdet oder irgendwie in Zweifel gezogen wird. In unserer Vereinigung werden wir alles dafür tun, dass Verstöße gegen den Vertrauensschutz geahndet werden und Gesetze, die den Vertrauensschutz negativ beeinflussen, auch wieder abgeschafft werden.“ Wer, wenn nicht die entsprechende Regierung ist doch dafür zuständig !! …kein weiterer Kommentar...

Zusammenfassung:
Sie jonglieren mit den Begriffen, wie es Ihnen passt, wie es aber nach den gesetzlichen Richtlinien nicht vereinbar ist. Es ist das Problem, dass sie meinen Brief nicht lesen und verstehen, sondern sich zu diesem Thema die vorhandenen Textbausteine, (woher auch immer) suchen.(suchen lassen?!)

Als Unterzeichner dieses Schreibens, Herr Dr. Peter Schichtel, habe ich das Gefühl, mir schreibt ein Laie. Lesen sie die Texte und Ausführungen, erkennen sie die „Problematik einer Rechtsbeugung?“ in einer, unserer Demokratie.
Das wichtigste noch: …tun sie was dagegen! Es grüßt Edgar Krieger PS: dieser Brief wird auch an die Interessensgesellschaft der GMG Geschädigten weitergeleitet, mit dem Original ihres Schreibens.
"Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte“ (Streitgenossen nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 SGG) Linkhttps://www.facebook.com/groups/gmggeschaedigte
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Aktion Demokratische Gemeinschaft Link

Link: Direktversicherung: Hätte man das damals gewusst
Quelle: Mail an die Redaktion