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Direktversicherung: WIDERSPRUCH aufrecht halten!

17.04.2015 - von X.G.

Wegen seiner Direktversicherung und den Sozialbeiträgen, die er dafür zahlen muss, schreibt Herr G. an die Mitarbeiterin seiner mit Kopie an den Vorstandsvorsitzenden der Kasse.

4. April 2015
Mein Widerspruch vom 06.02.2015 auf Ihren Bescheid vom 13.01.2015 über meinen neuen Beitrag ab 2015
Ihre Antwort vom 13.02.2015
Ihre Erinnerung vom 19.03.2015


Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meinen Widerspruch und Ihr Erinnerungsschreiben vom 19.03.d.J. Ich bitte Sie um Entschuldigung für meine verspätete Rückantwort. Wegen
zwischenzeitlich plötzlich und unvorbereitet auf uns zugekommene böse gesundheitlich Umstände konnte ich Ihnen nicht in der gebotenen Zeit antworten.

Ich möchte heute auch nicht auf Ihre einzelnen Punkte eingehen. So wie sich Ihre Ausführungen lesen, haben Sie sicher ausgebildete juristische Kenntnisse oder sogar Jura studiert. Ich kann Ihnen dagegen nur mit meinem normalbürgerlichen Verstand und Rechtsverständnis entgegnen, wie die meisten Bürger dieses unseres Landes auch ich dereinst erzogen wurde und ich dieses gelehrt bekam und meinen zwischenzeitlich mir bekannt gewordenen Kenntnissen in und zu diesem inzwischen republikweit diskutierten Thema Unrecht im GMG und seinem Umfeld.

Auch mir ist bekannt, "der Gesetzgeber", das sind ja die von uns Volk als "Volks"vertreter gewählte Bürger, hat dieses unselige "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" am schwarzen Freitag, den 26.09.2003 verabschiedet und aufs Gleis gesetzt.

Unter der Führung und massivem Drängen des damaligen "sozial"demokratischen Bundeskanzlers, der manchmal auch
Autokanzler genannt wurde, mit seiner Fraktion und seinem grünen Koalitionspartner und gemeinsam mit den sich christlich nennenden eigentlich in Opposition stehenden Abgeordneten, wollten sie mit diesem "modernen" GMG die Lohnnebenkosten senken, die negative Finanzlage der GKVen ausgleichen und den GKV-Beitragssatz nicht über 14 % (!) steigen lassen.

Dazu hat man sich im GMG all die vielen Grausamkeiten für uns GKV-Bürger (zu denen vielleicht auch Sie ja gehören) einfallen lassen (wobei ein Teil daraus, die quartalsmäßige Praxisgebühr,
zwischenzeitlich ja schon wieder ohne großes Gedöns von Seiten dieses "Gesetzgebers" wieder rückgängig gemacht wurde, obwohl die Gesetzeslage und auch die moralische Situation durchaus dafür nicht zwingend für diese Aktion gewesen war, sondern man lediglich auf die Stimmung in diesem Fall aller 70 Millionen GKV-versicherten Bürger - einfach zu viele Wählerstimmen -
Rücksicht nehmen zu müssen glaubte).

In der ganzen Chose ist das vorwiegend der uns sich GMGGeschädigte
nennende (und viele immer noch Unwissende über das Unrecht, das auch auf sie noch zukommen wird) betreffende Haupt-Unrechts-Punkt in erster Linie der Artikel 1 Pkt.143 des GMG, der geänderte § 229 SGB V. Die Details kennen Sie als geschulte Insiderin besser als ich.

Es ist schon mal ganz schlimm und kann nie und nimmer dem elementaren Grundsatz der Gleichheit, der Gleichbehandlung gerecht werden, wenn neben den wirklich eine betriebliche
Altersversorgung, eine Betriebsrente oder Versorgungsbezüge oder dergleichen beziehenden Bürgern nun auch bei den unter Verzicht auf Konsum und Lebensqualität gespart habenden, mit
selbsterarbeitetem Geld, von eigener Entlohnung weggespart habenden Kassenpatienten-Bürgern (und da wiederum nur diese eine Spezies, nämlich Ihre Kunden!) auf die Auszahlung ihrer nun
zeitlich versetzt zur Auszahlung gebrachten Entlohnung und der systemüblichen Verzinsung (für Verzinsung! und das bei abhängig Beschäftigten!) nun auch KV-/PV-Beiträge eingefordert, ja konfisziert und abgezockt werden.

Und durch den AG-Anteil darüberhinaus dazu auch gleich doppelt dazu!

Wenn diejenigen (die "späteren"), die in der Einsparphase die zunächst anscheinende Vergünstigung der Nichtbezahlung von SV-Beiträgen hatten, jetzt ihren Teil nachbezahlen müssen, ist das (wenn man das roßtäuscherische Verkaufsargument der Versicherungsverkäufer der SV-Ersparnis mal außen vor läßt) ja ok -> dann aber allein nur ihren zunächst nicht bezahlten Arbeitnehmer-Anteil! - alles andere ist legalisierter Betrug am braven (Spies-) Bürger, der in seiner Einfalt das tat, wozu seine Obrigkeit ihn aufforderte und für das ihn nun genau diese Obrigkeit massiv bestraft.

Was schätzen Sie, wie groß das Vertrauen in die uns regierenden Politiker, den Gesetzgeber, noch ist, besonders bei uns mehr als sechs Millionen GMG-Geschädigten und unseren Familien? (die jetzt
den vom AG eingesparten Solidar-Anteil mitbezahlen müssen = Teil der damaligen Regierungs-Forderung nach Reduzierung der Lohnnebenkosten erfüllt, auf unsere Kosten!) Und das zu heutigen Preisen, genannt Beitragssätzen, und nicht zu denen, als die Entlohnung erarbeitet wurde und zufloß.

Und das auch für Altverträge von vor 2004 und dazu auch noch auf die bereits vor 2004 eingezahlten Ersparnisse. Unsere nicht gespart und vorgesorgt haben Kolleginnen und Kollegen konnten Ihre Entlohnung mit normalem Abzug, die über der BBG Liegenden diese Teile sogar ganz ohne Abzug voll ausgeben und sich manch Schönes gönnen, auf das wir damals verzichtete haben und heute wegen der doppelten (teils sogar auch nochmaligen) Zahlungspflicht an Sie, die GKVen immer noch verzichten müssen.

Ganz toll, und sehr gerecht!

Wie wollen Sie den heute im Erwerbsleben stehenden Leuten erklären, daß sie sparen sollen und für ihr Alter vorsorgen? Ich, wir GMG-geschädigten Abgezockten alle kann/können das nicht.
Unsere Kinder, Enkel, Neffen und Nichten und deren Freunde sehen und erleben ja, was "man" uns alten Deppen, die wir auf den appellhaften Rat unserer Politiker dereinst gehört haben, heute antut.

Es gibt viele hehre Aussagen unserer "Volks"vertreter und führenden Politiker, von deren üppig großen Auswahl ich doch einfach mal zwei Beispiele hier anführen will (zugegebenermaßen nicht mehr taufrisch, aber wegen der absoluten Spitzenstellungen der aussagenden Persönlichkeiten doch durchaus noch anführbar - daß beide von der gleichen Partei sind ist rein zufällig, die anderen haben genau so markige Sprüche von sich gegeben)

* Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene Verträge hält!
- so Herr Bundesminister der Finanzen Dr. jur. Wolfgang Schäuble in der ZDF-Sondersendung "Was nun Herr Schäuble?" am 12.09.2011.

* Demokratie lebt davon, dass die Verträge nicht nur in guten Zeiten gelten, wo man nicht an ihre Grenzen stößt, sondern dass Verträge auch in schwierigen Zeiten gelten!
- so Frau Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Dorothea Merkel im Sommerinterview mit Frau Bettina Schausten am 15.07.2013.

Das sind Aussagen von absoluten Führungspersönlichkeiten unserer deutschen Politik mit allerbesten Referenzen. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Unsere, der GKV-versicherten Bürger Wirklichkeit? Wie hat Ihr Widerspruchsausschuß mit welchen Begründungen entschieden? Wie wird der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse X mit welchen Begründungen entscheiden?

Man muß dabei auch bedenken, die beiden angeführten professionellen Polit-Protagonisten sind nicht nur ganz herausragender Teil der Regierung, bzw. der Führung, sondern gleichzeitig auch "Volks"vertreter (eigentlich das Kontrollorgan der Regierung - d.h. wiederum, diese Leute kontrollieren sich und ihr Tun selbst), die beide in dieser Funktion an dem historischen Freitag, den 26.09.2003 für dieses Unrechtsgesetz GMG mit all seinen Folgen und Auswirkungen für die Kassenpatienten-Bürger, wie Aufhebung des Vertrauens-, des Bestandsschutzes, der
Eigentumsgarantie, der Gleichbehandlung. etc. gestimmt und das mitzuverantworten haben.

Was soll man da noch sagen?

Von vorne beginnend ist es mir zunächst einmal wichtig, und ich weiß, daß ich hier für die sehr große Mehrheit der (zumindest der mir bekannten) GMG-Geschädigten spreche, daß ich nicht als
"Betriebsrentner" oder dergleichen bezeichnet und eingestuft werde. Kein einziger Betrieb zahlt mir eine Rente! Alles Geld aus meiner DV ist meine selbsterarbeitete Entlohnung! Ich wehre mich auch nicht als Betriebsrentner und ich spreche auch nicht von "meiner Betriebsrente", "meiner betrieblichen Altersvorsorge" oder gar von "meinen Versorgungsbezügen“.

Diese Termini sind (auch) in meinem Fall schlichtweg falsch.
Was ist eine Betriebsrente? Das ist eine Rente (siehe Definition für Rente im Duden - und der wird doch anerkannt, oder?), die ein Betrieb (Definition für Betrieb ist betriebs- und
volkswirtschaftlich eindeutig und auch im Duden nochmals erklärt) einem aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschiedenen (vorwiegend GKV-versicherten) abhängig Beschäftigten aus seinem finanziellen Betriebsvermögen unabhängig von seiner bisherigen Entlohnung bezahlt (oft auf eine ausgelagerte Institution übertragen).

Aber ich bekomme gar kein von irgend einem Betrieb extra finanziertes Geld (das wäre schön!). Ich bekomme keine "betriebliche Altersvorsorge", keine "Versorgungsbezüge" (oder bezahlt man sich selbst eine betriebliche AV oder gar Versorgungsbezüge?) und ich bekomme kein der Rente vergleichbares Einkommen. Ich bekomme kein "neues" zusätzliches Geld als Einkommen oder Einkommensersatz oder Einkommensergänzung, von wem auch?

Ich habe über meine Lebensversicherung (wie mit von den Politikern, dem Gesetzgeber, beschlossenem steuerlichem Anreiz und natürlich von der Assekuranz heftig beworben als Direktversicherung über meinen AG abgeschlossen) eine bei Vertragsabschluß vor Jahrzehnten vereinbarte zeitversetzte
Auszahlung meiner im Laufe der Jahre/Jahrzehnte zunächst einbehaltene unter Verzicht auf manch Schönes (das sich nicht Nichtsparer leisten konnten, und - ich denke an einen ehemaligen Kollegen - mit Spott auf uns auch geleistet haben) weggesparte Entlohnung bekommen (viele bisher noch unwissende brav vertrauende Bürger glauben noch immer zu bekommen), jetzt nun natürlich wegen der Wartezeit zuzüglich der vertraglichen systemüblichen Verzinsung.

Ich habe nicht eine ursprünglich als Rente vereinbarte Auszahlung oder eine Wahlmöglichkeit vor Eintritt des Versicherungsfalles in eine Einmalzahlung, also in eine Kapitalabfindung, umwandeln
lassen (und nur das ist ja in Wirklichkeit der eigentliche Sinn der Änderung des §229 SGB V! nämlich diese vorsätzliche spekulative Umgehungen abzufangen).

Bei mir gabs diesbezüglich nichts umzuwandeln, meine Lebensversicherung war von Anfang an als Sparanlage mit Kapitalauszahlung vereinbart, eine Rentenzahlung (wenn ich die auch nach Vertragsabschluß noch hätte wollen) war bei dieser Versicherung immer ausgeschlossen und nie möglich.

Zu § 229 SGB V überhaupt: wie kommt "man" denn darauf zu unterstellen, daß mein erspartes Geld zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung vorgesehen war und dienen soll? Dazu habe ich, d.h. ich und meine Ehefrau unsere regulären Renten, die genügen uns voll und ganz für unsere Versorgung zu
einem ordentlichen menschenwürdigen Leben, wir können einteilen und müssen nicht protzig leben (war schon immer so, sonst hätten wir nicht früher schon unter Verzicht Geld wegsparen können
- von dem uns nun heute ein wesentlicher Teil genommen wird).

Auch Sie selbst schreiben ja in Ihrem Brief vom 13.02.d.J. auf der ersten Seite unten "Allerdings werden diese Versorgungsbezüge nur insoweit für die Beitragsbemessung herangezogen, als sie
wegen einer Einschränkung der Erwerbsminderung oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden .... das Alter ... spielt dabei keine Rolle."

Wie oben schon gesagt, wir brauchen und verwenden dieses Geld aus meiner DV nicht zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung und verwenden es auch nicht dafür. Mit der Auszahlung dieser meiner
Ersparnisse wollten wir uns die schönen Extra-Dinge nun nachträglich gönnen, auf die wir während der Sparphase verzichtet haben und dafür den Spott anderer über uns ergehen haben lassen, und mit der Verzinsung wollten wir vom eventuellen Rest der Geldentwertung noch einen Kleinen dazu oben drauf setzen.

Ist das schwer zu verstehen?

Auch die am Schluß des § 229 gemachte Aussage "Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung ... "trifft auf mich gar nicht zu. Das ist wieder eine Unterstellung.

Meine "nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung", meine von vornherein als Einmalauszahlung (nicht Kapitalabfindung) vereinbarte zeitversetzt ausbezahlte Entlohnung tritt gar nicht an die Stelle von Versorgungsbezügen (wie oben schon erwähnt, dazu haben wir unsere Renten). Sie ist ein angesammeltes nach einem seinerzeitigen hochgepriesenen Geld-Anlagemodell angespartes
Bargeldvermögen, das nie als Versorgungsbezüge eingeplant war und verwendet wird, sondern als reines Vermögenspolsterlein und auch für kleine für unsere Verhältnisse luxuriöse Extras, die das Leben
etwas schöner machen (und zugegebenermaßen auch zum Vererben an unsere Kinder) vorgesehen war und ein Bißchen noch ist.

Und allein schon deshalb (abgesehen von allen anderen Ungereimtheiten dieses berüchtigt berühmten GMG) bin ich kein Betriebsrentner oder gar Versorgungsempfänger oder ähnliches und kann nicht unter die hier in Rede stehenden Rahmenbedingungen des GMG fallen und der politikerveranlaßten Konfiszierung wesentlicher Teile meines Geldes unterliegen. Daß ich zum Sparen (das jede Sparkasse zum Non plus Ultra erhebt) mich für das staatliche Fördermodell der Direktversicherung entschieden habe, darf man mir und meiner Frau doch nicht nachträglich zum Verhängnis machen, und auch noch rückwirkend und vollkommen unangekündigt und ohne Chance der eigenen Anpassung! Andere haben sich zum Sparen über z.B. Bausparverträge entschieden und wurden gefördert mit Vermögenswirksamen Leistungen (wobei eigenes Heim ja auch Altersvorsorge sein kann - sagen manche, vorwiegend die Verkäufer von Bausparverträgen und verwenden das als Verkaufsargument - die zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung dient), und da kommt ja (bisher) auch niemand und fordert SV-Beiträge.

Ich hoffe wirklich sehr, ich habe Sie und die gesamte GKV jetzt nicht auf dumme Gedanken gebracht!

Außer diesen und allen meinen vorherigen Punkten gibt es noch folgendes zu bedenken:
Es gibt den § 256 SGB V: da wird vorgegeben, daß die zu zahlenden Beiträge aus Versorgungsbezügen von den Zahlstellen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen sind.

Für meine zeitversetzt zur Auszahlung gekommene Entlohnung zahlt aber nicht die Zahlstelle, sondern muß ich selbst die Beiträge zahlen.
-> also ist die Auszahlung meiner Direktversicherung und damit die zeitlich versetzte Auszahlung meiner Entlohnung und systemüblicher Verzinsung kein Versorgungsbezug und ich muß keine
KV-/PV-Beiträge dafür bezahlen!

Es gibt den § 16 BetrAVG - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung:
da wird vorgegeben, daß der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und anzupassen (sprich erhöhen) hat.
Ihr Haus erhöht zwar immer wieder mal die von mir zu berappenden Beiträge, aber es gibt keinen Arbeitgeber, der sich an das Gesetz hält und meine (den Zahlungen an Ihr Haus fiktiv konstruiert
zugrunde gelegten) laufenden Leistungen spätestens alle drei Jahre prüft und anpasst.
-> also ist die Auszahlung meiner Direktversicherung und damit die zeitlich versetzte Auszahlung meiner Entlohnung und systemüblicher Verzinsung keine betriebliche Altersversorgung und ich muß keine KV-/PV-Beiträge dafür bezahlen!

Des weiteren gibt es das Bilanzrechtsgesetz, bzw. das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und weitere:

Da wird vorgegeben, daß betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrenten in der Bilanz (in Form von Rückstellungen) ausgewiesen werden müssen. Kein einziger Betrieb, bei dem ich im Laufe meines Berufslebens beschäftigt war, hat aber je eine
Betriebsrente oder eine Rückstellung dafür für mich in seiner Bilanz ausgewiesen.
-> also ist die Auszahlung meiner Direktversicherung und damit die zeitlich versetzte Auszahlung meiner Entlohnung und systemüblicher Verzinsung keine Betriebsrente und ich muß keine KV-/PV-Beiträge dafür bezahlen!

Es gibt den Beschluss des BVerG 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 (ich habe am 06.02.2015 schon darauf hingewiesen):
da wird unter Randnummer 12, zweiter Satz vorgegeben, daß Voraussetzung für die Behandlung einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (ich kann es mir nicht verkneifen, auch hier wieder auf den "eigenwilligen" Widerspruch allein schon der Termini hinzuweisen) auch ist, daß die vom Arbeitnehmer einbezahlten Beiträge von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfaßt sind.

Kein einziger Betrieb, bei dem ich im Laufe meines Berufslebens beschäftigt war, hat aber je eine Versorgungszusage mir gegenüber abgegeben oder gemacht.
-> also ist die Auszahlung meiner Direktversicherung und damit die zeitlich versetzte Auszahlung meiner Entlohnung und systemüblicher Verzinsung keine betriebliche Altersvorsorge und ich muß keine KV-/PV-Beiträge dafür bezahlen!

Sehr geehrte Frau x,
ich bin nach wie vor 100%ig überzeugt, und sehr viele Gespräche und Korrespondenzen mit sowohl Mitbetroffenen als auch gänzlich Unbetroffenen und sogar GKVMitarbeitern (ganz vertraulich, natürlich nicht offiziell) und sich langsam häufende Presseartikel wie auch TV-Berichte bestärken (nicht nur) mich in (auch) meiner Überzeugung, daß diese gesetzliche Regelung
(und wenn sie nur eine Auslegung solch einer sein sollte), so nicht richtig und gerecht ist, nicht sein
kann.

Deshalb nütze ich natürlich jede mir gebotene Möglichkeit, meine Überzeugung kundzutun, gegen die bestehende unrechte Situation zu argumentieren und zu versuchen, diese letztlich in ein gutes Recht
durchzusetzen und natürlich auch mein eigenes Geld zu retten. Und ich denke, daß dies auch legitim ist.

Eine dieser Möglichkeiten ist Ihr Hinweis in Ihrem Schreiben vom 13.01.d.J. auf den Widerspruch zu Ihrem Bescheid, den ich mit meinem Schreiben vom 06.02.d.J. ausgesprochen habe und den ich, nicht zuletzt, um Ihre Frage im Schreiben vom 19.03.d.J. zu beantworten, hiermit ausdrücklich aufrecht erhalte.

Ich rechne mit Ihrem Verständnis für die Situation und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
X.G.

Link: Direktversicherung: Methode Rattenfänger
Quelle: Mail an die Redaktion