15.04.2015 - von D.F.
In einem Schreiben (laut ZDF-Videotext am 14.03.2015) an den zuständigen Bundestagsausschuss wirft das BGM den Kassen vor, ihre Möglichkeiten für Beitragssenkungen nicht auszuschöpfen. Staatssekretär Lutz Stroppe schreibt u.a. von den "...bei vielen Krankenkassen Ende 2014 vorhandenen hohen Finanzreserven".
Dennoch scheinen Entscheidungen des BVerfG über die Zwangsbeiträge für die Ewigkeit festgeschrieben zu sein, auch wenn die damaligen Gründe dafür heute vielleicht längst nicht mehr existieren, oder?
Nachdem das BVerfG jedenfalls eine entsprechende Verfassungsbeschwerde dagegen mit 1 BvR 1924/07 NICHT zur Entscheidung angenommen hatte, wurde die Begründung für die NICHT-ENTSCHEIDUNG vom BSG dennoch wie eine Blanko-Absolution für seine Neufassung des §229 SGB V aufgefasst und wegen des Schluss-Satzes "... ist nicht anfechtbar" offensichtlich für alle Zeiten als gerechtfertigt angesehen.
Wäre es nicht an der Zeit für eine Normenkontrolle dieses § 229 in dem Sinne, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die Begründung von 2004 (und auch die für den vollen Beitragssatz) nicht längst weggefallen ist?
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