13.02.2015 - von W.G.
Ab Januar des Jahres 2015 wurde die PV ja (mal wieder) erhöht um 0,3%, auf jetzt 2,35% (anstatt bis dato 2,05%, für mit Kinder, die ohne entsprechend höher). Wegen dieser Erhöhung wurden (wahrscheinlich) alle Direktversicherungs-Geschädigten angeschrieben und über den neuen zu zahlenden Betrag unterrichtet. Wie üblich stand (das muß ja wohl so sein) auch hier die Rechtsmittelbelehrung dabei, daß innerhalb vier Wochen der Widerspruch eingelegt werden kann.
Wie ich mitbekommen habe, haben da bisher recht wenige nur eine Initiative entwickelt und WIderspruch eingelegt!
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