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Schweiz: Alter übersteigt die Voraussetzungen

Lissabon, 2013 Foto: H.S.

Schweiz - 25.11.2014

Ein Schweizer Personal-Consulting-Unternehmen beantwortet die Bewerbung als "Leiter Projektteam (w/m") / mit einem Schreiben, das sich sowohl durch seine unverblümt altersdiskriminierende Absage als auch durch die Unkenntnis der Grammatik auszeichnet.

"Recht herzlichen Dank für die Zustellung Ihrer Unterlagen sowie dem Interesse und Vertrauen, welches Sie unserem Beratungsunternehmen entgegenbringen.

Wir konnten zwischenzeitlich alle bisher eingegangen Bewerbungen prüfen und eine erste Vorselektion treffen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Kandidatur nicht in der engeren Auswahl dabei ist und wir nicht näher darauf eintreten können. Dies basiert auf dem Entscheid, dass Ihr Alter leider die Voraussetzungen unserer Mandantin übersteigt.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und bitten Sie höflich, diesen Entscheid keinesfalls als Qualifikation Ihrer Persönlichkeit zu werten. Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen- wie auch privaten Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Freundliche Grüsse
xxx
xxx Personal Consulting GmbH
CH-9445 Rebstein"

Link: Altersdiskriminierung in der Schweiz: Verbreitet und legal
Quelle: Mail an die Redaktion