Cascais, 2013 Foto: H.S.
29.10.2014 - von www.test.de
Die Stiftung Warentest hat erschöpfende und hilfreiche Auskünfte zur Rückforderung der "Gebühren" auf ihrer Webseite veröffentlicht.ü"richtlich verboten[/b]
Jahrelang waren die Gebühren rechtlich umstritten. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof: Kreditbearbeitung ist Sache der Banken und keine Dienstleistung, die sie sich von Kunden extra bezahlen lassen dürfen. Kreditbearbeitungsgebühren sind daher zurückzuzahlen. Gestern entschied der Bundesgerichtshof in zwei Fällen: Die Verjährung für die Erstattungsforderung beginnt nicht schon mit der Auszahlung des Kredits, sondern erst Ende des Jahres 2011. Bis dahin bestand aus Sicht der Bundesrichter eine unsichere Rechtslage und war die Klageerhebung unzumutbar und die Verjährung daher gehemmt.
Gute Aussicht auf Erstattung
Klar ist: Auch nach dem dritten und vierten Bundesgerichtshofsurteil zu Kreditbearbeitungsgebühren müssen Kreditnehmer die Erstattung der unrechtmäßigen Gebühren selbst einfordern. Von sich aus zahlen die Banken nichts. Bei der Rückforderung hilft die Stiftung Warentest mit Mustertexten. Wenn sich die Bank trotz der inzwischen klaren Rechtslage nicht rührt oder die Erstattung verweigert, können Betroffene einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht ziehen. Sie müssen alle Unterlagen zusammensuchen und einen Rechtsanwalt suchen, der möglichst bereits Erfahrungen mit Kreditgebühren-Klagen hat und den Fall übernimmt. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat die Bank zu übernehmen, wenn sie die Erstattung zu Unrecht verweigert hat.
Klagewelle ohne Beispiel
Schon bisher sahen sich die Banken und Sparkassen mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Nachdem die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit ihrem Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen ab 2009 gegen die Kreditbearbeitungsgebühren vor Gericht gezogen war und bis Ende 2011 acht Oberlandesgerichte den Verbraucherschützern Recht gegeben hatten, forderten Tausende von Kreditkunden die Bearbeitungsgebühren zurück. Während kleinere Banken und Sparkassen allmählich einlenkten, blieben die Großen der Branche hart. Creditplus Bank, Deutsche Bank, Postbank, Santander Consumer Bank und Targobank weigerten sich weiter, die Gebühren zu erstatten. Erst nach Verkündung der ersten beiden Bundesgerichtshofsurteile zu Kreditbearbeitungsgebühren im Mai begannen auch sie, ihre Kunden auszuzahlen.
Verjährung beginnt immer erst 2011
Streit gab es zuletzt vor allem noch um die Verjährung. Die Banken waren der Auffassung, dass Erstattungsforderungen für vor 2011 ausgezahlte Kredite verjährt sind. Das stimmt nicht, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Die Rechtslage sei unklar und unsicher gewesen. Deshalb war die Klageerhebung unzumutbar und die normale dreijährige Verjährung mindestens bis Ende des Jahres 2011 gehemmt. Es gilt jetzt nur noch die zehnjährige Verjährung. Mindestens für ab November 2004 ausgezahlte Kredite sind die Bearbeitungsgebühren daher in jedem Fall zu erstatten. Wenn Bearbeitungsgebühren erst verteilt auf die Raten oder sogar am Ende der Laufzeit zu zahlen waren, sind Rückforderungen sogar für in den Jahren 2002, 2003 und den Rest von 2004 ausgezahlte Kredite möglich.
Weitere Streitpunkte
Umstritten sind jetzt noch die Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten zu zahlen waren, die „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“ der Targobank und für gewerbliche Kredite fällige Gebühren. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundesgerichtshof anhängig.
Grundsatzurteile:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 405/12
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2014
Aktenzeichen: XI ZR 170/13
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 348/13
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
Aktenzeichen: XI ZR 17/14
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Finanzen:
29.10.2014: Sparkasse Herzogtum Lauenburg verweigert Kredit wegen Alters
20.10.2014: Rundfunkzwangsabgabe: Herr W. geht dagegen an
30.09.2014: + Altersgerecht Umbauen: Kredite+Zuschüsse der KfW
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