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Direktversicherung: Wir fühlen uns betrogen

Lissabon, 2013 Foto: H.S.

24.10.2014 - von G.N.

Zur Zeit macht sich die Politik wieder stark für eine Altersvorsorge, ja es wird sogar von einer Pflicht für Betriebsrente (Entgeltumwandlung) gesprochen.

Ich hatte eine solche Entgeltumwandlung vor 18 Jahren als Direktversicherung abgeschlossen, selbst bezahlt, aus versteuertem Einkommen - arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung -. Diese Ersparnisse werden nun zum vierten mal sozialversicherungspflichtig!
Zwei mal in der Ansparphase durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber und 2 x in der Auszahlungsphase doppelte Beiträge durch den ARBEITNEHMER- So dass das Verlustgeschäft bei 20% liegt . Der Arbeitgeber musste in der Aufbauphase in den NBL 1995 diese Versicherung als private Vorsorge behandeln - da für eine Versorgungszusage noch keine Spielräume bestanden.

Wir fühlen uns betrogen! Warum?

Es muss doch endlich einmal jemand anerkennen, dass von einem Nettolohn - also bereits versteuert, alle Sozialabgaben bezahlt - vorsorgend in eine Versicherung einbezahlten Beträge nicht noch einmal Sozialversicherungen bei einer
Kapitalauszahlung zuzahlen sind. Aber so ist es, es wird u.a. begründet mit einem formalen Bezug zur Arbeit.

Wir fühlen uns betrogen! Warum?

Welches Geld hätte ein Arbeitnehmer denn sonst nehmen können, außer vom seinem Nettolohn? etwa gestohlenes Geld???? Legt er es auf ein Sparbuch wird es nicht verbeitragt! Ist er freiwillig versichert wird es nicht verbeitragt! Hat er es "verpulvert" geschieht auch nichts.......!

Wir fühlen uns betrogen! Warum?

Nur der fürs Alter vorsorgende Arbeitnehmer, der dem Staat im Alter nicht auf der Tasche liegen wollte, wird quasi bestraft und muss vierfachen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen in Höhe von ca. 18%!

Ich kann nur davor warnen, Politikern, die eine Pflicht für Betriebsrente fordern zu vertrauen. Warum?

Die SPD und die Grünen haben im Jahre 2004 eine Modernisierung des GMG beschlossen (Seehofer/U.Schmidt).
Dabei wurden Direktversicherungen ohne Rücksicht auf laufende Verträge, ohne Rücksicht auf Vertrauens- und Eigentumsschutz (Grundgesetz??) mit ca 20% der Auszahlungssumme (Bsp. Auszahlungssumme DV = 100.000€, 20.000€ davon beansprucht die gesetzliche Krankenkasse) aufgeteilt auf 120 Monatsraten gekürzt. Davon sind u.a. 6. Mio Rentner, die solche DV haben und in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.

Auch mit dem Tod des Vertragsinhabers ist die Gier der GKV nicht erloschen, sie greifen dann die Restbeträge bei der Witwe bezw. Erben ab! Menschenwürde (Grundgesetz Art. 1)???

Von der Zahlung der 120 Monatsraten befreit sind Abgeordnete (MdB), Beamte, Richter, Privatversicherte!

Betrug, vorsätzliche Täuschung, Vertragsbruch, keine Übergangsregelung, Verletzung von Eigentumsrechten, Verletzung von Treu und Glauben, alles Dinge, auf die Frau Merkel, Herr Schäuble, jedenfalls in ihren Reden u.a. größten Wert legen, dass sie nicht passieren. Alles nicht ernst gemeint? nur Politikergeschwafel?

Ich spreche in diesem Zusammenhang von organisierter Zwangsverbeitragung durch GKV, auf Basis rechtsbeugender Urteile der 12. Senats der BSG Kassel, unter Mißachtung entsprechender Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Das in einem "freiheitlichen Rechtsstaat"!! Wäre man in einem anderen Land würde man sagen, es hat "Bananen-Republik" Strukturen.

Davon betroffen, wie gesagt 6 Mio Rentner, der größte Teil von Ihnen weiß noch nichts von seinem "Glück", es reicht wenn er damit bei Rentenbezug geschockt wird und erfährt, daß die GKV ca. 18 % seiner Auszahlung vereinnahmt. Die Zins- und Überschussbeiträge fliesen an die GKV und der Versicherte landet im Minusbereich.

Die Versicherungen haben in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart die betroffenen Inhaber von DV bis heute noch nicht informiert. Ist dies Verbraucherschutz oder GK-Versicherungsschutz?? Jeder kleine Energieanbieter muß bei Veränderungen im Centbereich seine Kunden informieren, damit dieser Entscheidungen auf veränderten Bedingungen treffen kann. Bei der Direktversicherung mit diesen gravierenden Auswirkungen ist dies nicht erforderlich. Zufall???

Sie wundern sich über die Wahlerfolge neuer Parteien und die geringe Wahlbeteiligung ? Das wird noch weiter zunehmen, denn 6 Mio Betroffene + Familienangehörige, Bekannte, Freunde, sind Wählerstimmen, die sich zunehmend Gehör verschaffen, weil die Altparteien ihr Vertrauen mißbraucht und verspielt haben.

Meine akzentuierten Aussagen kann ich, wenn es erforderlich sein sollte, schriftlich belegen. Aber Sie könnten auch einen Herrn (MdB) Karl Lauterbach (SPD) befragen, der die Details kennt und die jetzige Misere mit zu verantworten hat.

Ich würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen, aber bitte schicken Sie mir keine Textbausteine, denn diese kennen wir zu genüge. Bisher hat sich niemand aus den etablierten Parteien die Mühe gemacht, das Problem genauer anzusehen den Vertrauensverlust zu verstehen, um dann das Problem anzugehen. Einige Arbeitnehmer versuchen sogar die Arbeitgeber zu verklagen!! Paradox!!

Da auch in der Ansparphase Sozial-Versicherungs-Leistungen erbracht wurden, in unserem Fall auch vom Arbeitgeber, kann es sich nur um eine private Kapitallebensversicherung handeln, wenn auch des Unternehmen als Vertragspartner und Treuhänder eingeschaltet wurde (Pauschalversteuerung). Ich bin also ein Sonderfall, der von der GKV nicht beachtet wurde. Soweit mir bekannt ist, gibt es dazu auch noch kein Urteil.

Link: Direktversicherung: Richter verkrüppeln das Recht
Quelle: Mail an die Redaktion