03.09.2014 - von H.S.
Alles in Ordnung, alles rechtmäßig. So befand das Verwaltungsgericht in Potsdam über mehrere Klagen gegen die Rundfunkgebühr, die von jedem Haushalt gezahlt werden muss, auch wenn kein Fernseher oder kein Radio vorhanden ist.
Die übliche Argumentation der Richter: Die Rundfunkgebühr sei keine Steuer und sie verletze auch nicht das Gleichheitsgebot. Auch der Zugrifff auf bzw. der Datenabgleich mit den Melderegistern sei kein Eingriff in die "informationelle Selbstbestimmung".
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