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PKV: Versicherte werden beim Wechsel in GKV gehindert

03.09.2014 - von P.K.V.

Wegen der diskriminierenden Gesetzesauslegung, wie er bei einem Wechsel von der Privaten Krankenvesicherung (PKV) zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einem Alter von über 55 Jahren nicht selten vorkommt, denke ich, dass dagroße Willkür herrscht. Dadurch sollen die PKV- Versicherte am Wechsel in die GKV behindert werden.

§ 6 Absatz 3a Sozialversicherungsgesetzbuch V:
(3a) Personen, die NACH Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsFREI, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht NICHT gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.

Dies bedeutet doch:
Wer älter ist als 55 wird bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung versicherungsPFLICHTIG in der GKV - wenn er mindestens einen Tag GKV-versichert war in den letzten 5 Jahren.
oder:
versicherungsPFLICHTIG wird auch, wer in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre z.B. wegen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei, Beamter oder hauptberuflich selbständig war.
Dann wäre man bei einer Jobaufnahme mit mehr als 450 EUR Gehalt also GKV versicherungspflichtig.

Umgekehrte Aussage:
Wenn man weniger als 2,5 Jahre von der Versicherungspflicht befreit war, versicherungsfrei oder aber selbstständig war, wird man durch eine Jobaufnahme mit mehr als 450 EUR Gehalt in der GKV versicherungspflichtig.

Sozialgesetzgebung sollte bindend sein
Die Sozialgesetze sollten auf alle Beteiligten angewendet und eingehalten werden, und nicht erst auf dem einem Klageweg erreichbar. Mit diesem schwammigen Gehabe versucht man, den Versicherten ihr Recht zu nehmen. Das Gesetz sollte eine bindende Wirkung haben und keine Kannentscheidung sein, die je nach Rechtsfall gehandhabt wird. Entweder sind Sozialgesetze bindend für alle GKV-Gesellschaften oder man kann sie vergessen. Es geht um viel Geld für die Versicherten, gegebenfalls kann es die Existenz kosten. Außerdem: Wer legt sich schon gerne mit den Versicherungen, dem Gesetzgeber und deren Rechtsbeiständen an!

Link: Schluss mit 55: Kein Wechsel von PKV in GKV…
Quelle: Mail an die Redaktion