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Oberarzt mit Klage wg. Altersdiskriminierung gescheitert

04.07.2014

Vor dem LAG Düsseldorf hatte ein Oberarzt Berufung wegen seiner Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung sowie auf mehr Beschäftigung als Operateur an der Universitätsklinik eingereicht. Er ist damit gescheitert, - aus formalen Gründen.

Die Berufung des 63 jährigen Arztes wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 04.07.2014 zurückgewiesen. Begründung: Die Universität sei nicht passiv legitimiert gewesen. Der richtige Beklagte wäre das rechtlich selbständige Universitätsklinikum gewesen (Az.: 10 Sa 101/14).

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Quelle: Beck-aktuell