Cascais, 2013 Foto: H.S.
10.07.2014 - von K.R.
Ich habe zum 01.06.2014, nach 38 Jahren Laufzeit, die Leistungen aus meiner Direktversicherung ausgezahlt bekommen.
Ich bin auch weiterhin noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt und zahle die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Aus der Zahlung der Direktversicherung beansprucht die Krankenkasse, in meinem Fall die Barmer GEK, aus dem Anteil von 1/120 den Krankenkassenbeitrag für zehn Jahre.
Der Anspruch der Krankenkasse war nicht vereinbart. Davon stand nichts im Vertrag. Um trotzdem an das Geld der Direktversicherten zu kommen wurde von der Regierung einfach das Gesetz geändert.
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