Cascais, 2013 Foto: H.S.
24.06.2014 - von B.K.
Ich bin aktuell 39 Jahre alt und habe nunmehr zum 25. August 2014 die Zulassung zur Ausbildung, als "Staatlich geprüfte Familienpflegerin" erhalten. Ich befinde mich aktuell im SGB II -Leistungsbezug! Ich will endlich raus aus der Arbeitslosigkeit und meinem Elend. Der künftige Beruf wird im Arbeitsmarkt verstärkt nachgefragt!
In zwei Eingliederungs-Vereinbarungen des Job-Centers wurde festgelegt, dass ich eine "Schulische Ausbildung zur Familienpflegerin" machen kann. Einen Bildungsgutschein für zwei Jahre Schule habe ich für die Ausbildung erhalten. Die Ausbildung dauert aber drei Jahre.
Das letzte Drittel der Ausbildung ist überhaupt nicht finanziert, weil es angeblich keine staatlichen Fördermöglichkeiten für die Altersgruppe 39 Jahre gibt.
Es ist dies eine Frauen- und Altersdiskriminierung beim Zugang zu einer Ausbildung und einem Beruf. Durch den Ausschluss von Fördermöglichkeiten als Folge des Alters ist keine Gleichbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland gegeben!
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