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Erzieherin - nicht über 30 gesucht

Berlin, 2012 Foto: H.S

19.05.2014 - von S.Z.

Mal wieder ein Beispiel, das aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen Altersdiskriminierung im Beruf belegt. Warum soll jemand, der über dreißig ist, nicht in einem bilingualen Kindergarten arbeiten?
Folgende Stellenanzeige habe ich am 6.5 2014 auf der website:http://www.fplusd.org/arbeit-und-beruf/stellenangebote/
gefunden: Der deutsch-französische Kindergarten in Straßburg sucht wir für die Zeit vom 25.8.2014 bis 21.8. 2015 einen/e Erzieher/in oder Kindergärtner/in mit Deutsch als Muttersprache. Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis innerhalb des DFJW-Programms "Bilinguale Erziehung in vorschulischen Einrichtungen" und ist daher altersbeschränkt (bei Arbeitsantritt nicht über 30 Jahre).

Was soll diese bescheuerte Einschränkung des Alters??

Etabliert hat diese Altersgrenze das Deutsch-Französische Jugendwerk. Sie versteckt sich oft hinter der Bezeichnung "jung", was so viel bedeutet wie: bis 30. Wer älter ist, gilt als zu alt, egal ob es sich dabei um Erzieherinnen, junge Journalisten, junge Konservatoren, junge Literaturübersetzer oder junge Verlagskaufleute handelt.

Link: Habe es satt mit der Altersdiskriminierung
Quelle: Mail an die Redaktion

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