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Mütterente: Beschiss hoch drei

Havanna, 2009 Foto: H.S.

03.04.2014 - von H.S.

Ältere Mütter sind trotz der Gesetzesänderung immer noch deutlich schlechter gestellt, als jüngere Mütter. Die jüngeren erhalten drei Punkte für jedes Kind als Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 erzogen haben, erhalten dagegen nur zwei Punkte. Und nur DIE älteren Mütter, die am 1. Juli 2014 schon in Rente sind, bekommen den einen Punkt mehr.

Jetzt, wo langsam die Wahrheit über dies Wahlgeschenk von CDU und CSU namens "Mütterrente" ans Licht der Öffentlichkeit kommt, sei deshalb an folgendes erinnert:
Es gibt Leute, die sich darüber aufregen, dass alte Frauen, die nur Ehefrauen waren, und keinen Pfennig in die Sozialsysteme eingezahlt haben, überhaupt so etwas wie Grundsicherung bekommen, und jetzt auch noch Mütterrente! Die Aufregung ist umsonst denn:

Keine Mütterrente für Grundsicherungsaufstockerinnen
"Ich werde die neue Mütterrente nicht bekommen, obwohl meine Kinder 1978 und 1979 geboren wurden. Ich bin dafür zu arm. Meine Rente ist so niedrig, dass ich aufstockende Grundsicherung erhalte. Die Mütterrente wird davon abgezogen. DANKE."
Mütter, die eine Rente bekommen, die so niedrig ist, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufgestockt werden muss, haben nichts, von der Erhöhung der Kindererziehungszeiten um einen Punkt. Denn der Punkt mehr wird mit der Grundsicherung verrechnet. (Grundsicherung = 382 Euro im Monat + angemessene Warmmiete.) Davon betroffen sind mehr als 230.00 Frauen.

Mütterrente ist Brutto
Ist die eigene Rente höher als die Grundsicherung, bekommt frau im Westen 28,14 pro Kind und Monat und 25,74 im Osten. Allerdings wird von diesem Betrag der anteilige Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrag fällig. Da bleibt nicht mehr viel. Aber die Krankenkassen freun sich.

Mütterrente und Hinterbliebenenrente
Wird mit einer Hinterbliebenenrente plus eigener Rente der Freibetrag von derzeit 742,90 Euro in den alten und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern überschritten, werden von diesem Betrag 40% angezogen. Der Rest verbleibt der Empfängerin. Auch hier reiben sich die Krankenkassen die Hände.

Beitragszeiten und Regelaltersrente
Bei der Regelaltersrente hilft die "Mütterrente" den finanziell ganz schlecht gestellten Frauen nicht wirklich. Erforderlich sind fünf Jahre mit Beitragszeiten, damit überhaupt ein Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht. Ab Juli 2014 müssen nun drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein, um ein Recht auf Rente zu haben, wenn das Konto allein aus den Kindererziehungszeiten gespeist wird.

Der Schäuble-Hintergedanke
Mit der Erhöhung der Kindererziehungszeiten um einen Punkt haben viele “arme” und "alte" Frauen die Hoffnung verbunden, endlich aus dem Bezug von Grundsicherung heraus zu kommen. Schäuble dachte anders. Wenn schon Mütterrente, dann bitte schön, will er auch was davon haben. Damit ihm die Kommunen nicht so auf die Pelle rücken. Die Kommunen werden durch die Mütterrente entlastet, sie müssen ja nun weniger Grundsicherung zahlen.
Und den Krankenkassen bringt sie auch frisches Geld, die Pflegekassen werden ebenso bedient.

Worüber Schäuble + Nahles + die Medien geschwiegen haben
1.,
dass es sich bei m Betrag der Erhöhung um eine Bruttoerhöhung handelt.

2.,
dass die Erhöhung der Mütterrente um einen Punkt bei der Rentenberechnung kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist.

3.,
dass der Betrag zur Erhöhung der Kindererziehungszeiten mit der Grundsicherung verrechnet wird und Auswirkungungen auf die Hinterbliebenenrenten hat.

4.,
dass die Erhöhung der Mütterrente auch an Frauen gezahlt wird, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen angehören (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten u.a.) und nie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, diese Frage wird wohl bald das Verfassungsgericht beantworten müssen.
Das Mütterrentengeld für die berufsständisch Versorgten wird aus der Rentenkasse genommen. In diese haben aber weder Landes- und Bundesbeamte, Abgeordnete aus sämtlichen Parlamenten, Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte keinen Pfennig oder Cent eingezahlt.

5.,
dass die Anteile der Mütterrente, die von den Kranken- und Pflegekassen einbehalten werden, ebenfalls aus der Rentenkasse stammen.

Unter dem Deckmantel der Mütterrente wird mal wieder kräftig umverteilt.

Link: Kindererziehungszeiten: Frührente führt zur Kürzung
Quelle: L.l.

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03.04.2014: Kindererziehungszeiten: Mit uns kann man´s ja machen
03.04.2014: Mütterrente: Doch kein Beschiss?
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