Diskriminierung melden
Suchen:

Arbeitslosengeld II muss von Kindern zurückgezahlt werden

14.08.2004

Erben von Langzeitarbeitslosen werden das in den letzten Jahren gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen müssen. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftministeriums sagte dazu auf einer Pressekonferenz am 13.8.04: Wenn eine Arbeitslosengeld II –Empfänger eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder eine Lebensversicherung vererbt, müssen die Erben aus diesem Vermögen das Arbeitslosengeld II zurückerstatten. Der Anspruch des Staates erlischt nach drei Jahren. Erben haften nicht, wenn Unterstützungsleistungen von weniger als 1.700 Euro gezahlt wurden. Erbt der/die LebenspartnerIn, kann er/sie einen Freibetrag von 15.500 Euro geltend machen. Ebenfalls können das Verwandte, die den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt haben.

Quelle: FAZ 14.8.04

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
14.08.2004: IT-Berater will gegen Altersgrenzen klagen
28.07.2004: 56 Lebensjahre Grund für Mobbing
28.07.2004: Keine Stelle als Altenpflegerin mit 50

Alle Artikel zum Thema Arbeit