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Direktversicherung: Neue Ideen für die Geschröpften!

Berlin, 2013 Foto: H.S.

13.03.2014 - von M.K., G.N., H.M.+ viele schlaue Köpfe

Was tun, um eine Rückabwicklung zu erreichen????
Vermutlich enthalten viele Bescheide von Krankenkassen , die an Direktversicherte nach der Auszahlung ihrer Einmalzahlung verschickt wurden, und die Aufforderung enthielten, davon 10 Jahre lang Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, obwohl das bei Vertragsschluss mit der Versicherung nicht ausgemacht war, GROBE FEHLER. In vielen Bescheiden ist keine Rechtsgrundlage (!) angegeben. Stattdessen werden und wurden die Betroffenen durch die Krankenkassen genötigt, sofort zu bezahlen, da ein anhängiges Widerspruchsverfahren keine zahlungsaufschiebende Wirkung hat. Die Krankenkassen haben, wie die Interessengemeinschaft der GMG-Geschädigten feststellte, meist geschrieben: "Sie haben soundsoviel Geld erhalten, Sie zahlen nun soundsoviel." (Basta)

Beitragsbescheid überprüfen und ab zum Sozialgericht
Jeder und Jede sollte sich den Bescheid sehr genau ansehen und prüfen, ob darin überhaupt eine Rechtsgrundlage aufgeführt ist und ob und wie der Bescheid begründet ist. Man kann davon ausgehen, dass über 85% dieser Bescheide keine Rechtsgrundlage haben, dass sie aber auch nie beanstandet wurden! Jede und Jeder könnte also vor dem Sozialgericht die fehlende Rechtsgrundlage rügen lassen, und vom Gericht eine Überprüfung und die Aufhebung des Bescheides fordern!

Zwar wird ein Sozialrichter in einer ersten Verhandlung niemals auf “Beitragsfreiheit” entscheiden, weil ja höhere Gerichte bereits anders entschieden haben, aber ein ungeprüfter, ohne Rechtsgrund erlassener Bescheid müsste vom Gericht abgewiesen werden. (Siehe dazu das Urteil Urteil des Sozialgerichts Dortmund unter: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=6107

Fehler in den Vertragsunterlagen und den Geschäftsbedingungen
In vielen Verträgen sind ausserdem Fehler enthalten, die sich nicht mit einer Direktversicherung vereinbaren lassen. Dazu gehören Aussagen zum Rückkaufswert (!), Aussagen über vorzeitige Rentenzahlungen (!), etc. Dies kann man durchaus als Individuelle Vertragsabrede (§ 305b BGB) werten, weil sie Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Fehler in den Geschäftsbedingungen
Aber auch Fehler in den Geschäftsbedingungen können Weiterungen nach sich ziehen. Sollte der VR seine Bedingungen im Vertragsverlauf angepasst haben (z.B. neue Police), ist dies ein erster Hinweis darauf, dass “Fehler” korrigiert wurden. Dies erfolgte meist nicht durch einen besonderen Hinweis auf diese Änderungen. Die GKV eines Betroffenen war so verunsichert, dass der Widerspruchsausschuss der Hauptverwaltung erst nach zwei Jahren seinen Widerspruch verwarf, ohne jedoch auf die Vertragsproblematik einzugehen. Einen entsprechenden Hinweis erhofft er sich nun vom Sozialgericht.

Klagen vor dem Sozialgericht
Den Gang zum Sozialgericht kann sich jede/r leisten. Man braucht dort keinen Anwalt und es kostet nichts - außer Nerven.

Ob sich eine Rückabwicklung für den Einzelnen lohnt, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Aber trotzdem können und sollten Sie ihre GKV damit beschäftigen. Womöglich lassen sich viele Klagen gegen die VR bezüglich fehlerhafter/irreführender Vertragsbedingungen gewinnen. Dann wäre eventuell sogar ein Schadenersatz möglich.

Noch ein Hinweis:
Anfragen und Korrespondenzen mit VdK, Ombudsmann, Bund der Versicherten etc. brachten an nützlichen Informationen NICHTS; manchmal sogar fehlerhafte Auskünfte!

Link: Direktversicherung: Tote zahlen Krankenversicherungsbeitrag
Quelle: Mails an die Redaktion