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Direktversicherung: Tote zahlen Krankenkassenbeitrag

Köln, 2013 Foto: H.S.

06.03.2014 - von H.S.

Auch dann, wenn die Direktversicherung an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Vertragsinhabers ausgezahlt wird, müssen Krankenkassenbeiträge auf diese Direktversicherung gezahlt werden. Mit anderen Worten: Für Verstorbene werden ebenfalls Krankenkassen-Beiträge fällig.

Das Bundessozialgericht befand für Recht, dass die Barmer GEK Krankenkassenbeiträge von der Auszahlung mehrerer Direktversicherungen gefordert hatte. Die Auszahlungssumme sei beitragsfreie Erbschaft. Die Zahlungen kämen einer Rente gleich, die beitragspflichtig sei.

AZ: B 12 KR22/12R

Link: Direktversicherung: Betrug!!!!
Quelle: epd