Neuruppin, 2012 Foto: H.S.
Schweiz - 05.03.2014
Die letzte Rentenkürzung in der Schweiz wurde 2010 durch ein vom Schweizerischen Gewerschaftsbund initiiertes Referendum verhindert. Nun soll es der umlagefinanzierten Alters- und Hinterlassenenversicherung, eine der Schweizer Rentensäulen, nach den Plänen des Bundesrats ("Altersvorsorge 2020") ereut an den Kragen gehen. Die Rentenauszahlungen der AHV sollen nicht mehr an die Teuerungsrate angepasst werden.
Auch die zweite Säule, die kapitalgedeckten Pensionskassen, sollen Federn lassen. Dazu ist geplant, den Umwandlungssatz, nach dem die jährliche Rentenzahlung berechnet wird, von 6,8 Prozent auf sechs Prozent zu senken. Was laut Präsident des Schweizer Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner, bei niedrigerenn Einkommen 200-300 Franken im Monat ausmacht und besonders ältere Frauen betrifft.
Ausserdem ist geplant:
- Anhebung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre.
- Reduzierung des Anteils des Bundes von 20 Prozent an den Einnahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung auf 10 Prozent.
Werden die Reformvorschläge nicht modifiziert, denkt der Gewerkschaftsbund über ein neues Referndum nach.
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