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Direktversicherung: Offener Brief an die Parteien

08.04.2013

Ungerechte Sozialgesetzgebung, betriebliche Altersvorsorge zu 100% bei der Auszahlung Krankenkassenpflichtig.

Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren der Parteien CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne,

mehrfach habe ich Sie in der Vergangenheit auf diese o.g. völlig ungerechte Gesetzgebung hingewiesen , gepaart mit der Forderung, wonach dieses Gesetz, SGB V, § 229 dringend auf eine gerechte Basis zu stellen ist.

Die mir von Ihnen vorliegenden Antworten haben dabei eines gemeinsam :
Völlig unberücksichtigt Ihrer jeweiligen politischen Partei-Coleur wurden Partei-übergreifend mit nahezu identischen Textbausteinen Ihre pauschalisierten und in keiner Weise auf das eigentliche Problem eingehenden Antworten verfasst.

Dabei sollten Sie bitte alle eins berücksichtigen: Demokratie beschränkt sich nicht nur auf die ca. 5 Minuten, in denen sich die Bürger alle 4 Jahre im Wahllokal aufhalten. Demokratie sollte eigentlich bedeuten, dass Sie sich in Ihren Eigenschaften als Mitglieder der führenden politischen Parteien unseres Landes konkret mit derartigen Hinweisen auf drastische Fehler und Ungerechtigkeiten der Gesetzgebung befassen, anstatt "lästige Bürgerschreiben" mit irgendwelchen Pauschalsätzen in abwimmelnder Form zu beantworten!
Konkret ist an dieser inkompetenten, ungerechten und Bürger-abzockenden Sozialgesetzgebung folgendes zu ändern und auf Basis einer gerechten Version zu korrigieren :
Das o.g. Gesetz sieht vor, dass bei der Auszahlung von betrieblichen Altersvorsorgen diese Auszahlungsbeträge zu 100 % Krankenkassenpflichtig sind.

Folgender Punkt wurde hierbei nicht berücksichtigt, und im Zuge Ihrer zitierten Antworten offensichtlich geflissentlich nicht behandelt:

Diejenigen Bürger, die während des Einzahlungszeitraumes über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze verdient haben, werden mit dieser Gesetzgebung, wonach die Auszahlung dieser betrieblichen Altersvorsorge zu 100 %, d.h. also auch inklusive der geleisteten Einzahlungen in Bezug auf die eingezahlte Summe 2-fach zur Kasse gebeten.
Zum besseren Verständnis anders ausgedrückt, wird in diesen Fällen die gesetzlich verankerte Beitragsbemessungsgrenze im Nachhinein wieder ausgehebelt, womit sich in diesem Punkt Betrug am Bürger ergibt ! Angesichts der Tatsache, wonach zigtausende Bürger in genau dieser Situation sind, während der Einzahlungsphase der Altersvorsorge über der Beitragsbemessungsgrenze lagen, und somit bei der Auszahlung doppelt Krankenkassenbeitrag zu zahlen haben, ist die Auslegung -auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes -zu dieser Gesetzgebung falsch und bedeutet klare Rechtsbeugung.

Ich hoffe, dass ich nunmehr den Sachverhalt nochmals klar verdeutlichen konnte und habe Sie erneut
dazu aufzufordern, umgehend für eine entsprechende Änderung dieser ungerechten Gesetzgebung
Sorge zu tragen.

Abschließend darf ich Sie darüber informieren, dass dieser offene Brief mit gleicher Post den
öffentlichen Medien zugesandt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleinholz
D-41470 Neuss

Offener Brief an die politischen Parteien vom 08.04.2013

Link: Direktversicherung: Brief an Minister Gröhe

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