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ERV kündigt Reiseversicherung wg. Alter von 65

06.01.2014 - von E.F.

Die ERV ist der Reiseversicherer der Ergo-Versicherung. Sie kündigt unsere Familien-Jahres-Reiseversicherung wegen "Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren". Ein Neuabschluss ist NUR als Einzelversicherung möglich und kostet in der EU mehr als das DOPPELTE. Für USA/Canada sogar das DREIFACHE.

Brief an die ERV-Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Schreiben kündigen Sie mir die Versicherung wegen "Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren". Hiergegen erhebe ich Widerspruch, da es sich eindeutig um Altersdiskriminierung handelt.

Begründung:
Für alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen gilt das Grundgesetz. Nach Artikels 3, Absatz 1, heißt es: … generell ist die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union -EU-Charta 2000/78/EG- ist ein Verbot von Altersdiskriminierung enthalten.
Dem entsprechend musste in Deutschland auf den 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt werden. Danach heißt es: Benachteiligungen aufgrund des Alters sind somit … ausdrücklich nicht mehr zulässig.
Somit fordere ich Sie auf, die o.g. Jahres-Reiseversicherung Nr. 404015712, wie bisher fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
E.F.

Kopie:
Büro gegen Altersdiskriminierung;
Seniorenbeirat der Stadt.wuppertal;
Landesseniorenvertretung NRW.

Link: Versicherungen + Bafin ignorieren § 20 Abs.2 AGG
Quelle: Mail an die Redaktion