Laguna Beach 2012, Foto: H.S.
05.12.2013
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ,Yves Bot, hat in seinen Schlussanträgen zu den Klagen mehrerer Beamter des Landes Berlin und des Bundes festgestellt, dass die Übergangsregeln des reformierten Besoldungsgesetzes für Beamte im Bund und im Land Berlin altersdiskriminierend seien und damit gegen EU-Recht verstoßen.
Nach altem Recht richtete sich die Höhe der Besoldung vor allem nach dem Dienstalter. Seit der Besoldungsreform (Juli 2009 für den Bund, August 2011 für das Land Berlin) waren vor allem die die berufliche Leistung und Erfahrung der Maßstab. Die Klage der Beamten richtet sich gegen die Übergansregelungen. Diese basierten auf dem früheren Grundgehalt. Sie nahmen also wiederum das Alter der Beamten zuum Maßstab.
Generalanwalt Bot sieht darin eine fortbestehende Altersdiskriminierung, die nur behoben werden kann, wenn "die diskriminierten Beamten in dieselbe Besoldungsstufe eingestuft werden wie ein älterer Beamter, der über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügt".
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Fällt es im Sine der Kläger aus, würde es Milliarden Euro an Nachzahlungen erforderlich machen.
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