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ORF verletzt Öffentlich-Rechtlichen Auftrag

Österreich - 17.10.2012

Die Kommunikation Austria hat nach einer Beschwerde der Privatsender festgestellt, dass der ORF von Jänner 2010 bis August 2011 in seinen beiden TV-Programmen ORF eins und ORF 2 kein ausgewogenes Gesamtprogramm geliefert und damit gegen das ORF-Gesetz und den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen hat. Zu viel Unterhaltung, zu wenig Information und Kultur ortete die Behörde und hielt darüber hinaus fest, dass es sich bei ORF eins und ORF 2 nicht um Vollprogramme handle.

Der größte, gebührenfinanzierte Medienanbieter Österreichs (vier Fernsehprogramme, sowie drei bundesweite und neun regionale Radioprogramme) hat seinen Hauptsitz in Wien. Er betreibt in jedem der neun Bundesländer ein eigees Landesstudio und seit 1975 noch dazu eins in Bozen (Südtirol). Der ORF produziert Außerdem ist er größter Genossenschafter der Austria Presse.

Nach dem Willen der Programmaufsicht muss der ORF nun in den nächsten vier Wochen in den TV-Programm zur besten Sendezeit Selbstkritik üben und diesen Satz verlesen: „Der Österreichische Rundfunk hat vom 1.1.2010 bis zum 31.8.2011 kein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle angeboten, er hat keine Vollprogramme gezeigt und „den öffentlich-rechtlichen Auftrag verletzt“.

Erwartungsgemäß legte der ORF beim Bundeskommunikationssenat (BKS) Berufung gegen den Bescheid von KommAustria ein. Wie "Die Presse.com" meldete, wies ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz den Vorwurf der Unausgewogenheit beziehungsweise Unangemessenheit entschieden zurück.

Link: Gebührenfinanziertes Trallala: Fernsehen
Quelle: FTD

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