26.11.2013
Trotz der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gibt es hierzulande ca. 130.000 Personen, die nicht krankenversichert sind. Sobald sich die Betroffenen bei einer Krankenkasse melden, erwarten sie hohe Nachzahlungen, da sie auch Beiträge für die nichtversicherte Zeit zahlen müssen.
Durch das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vom 1. August 2013 besteht für sie jedoch bis zum 31. Dezember 2013 eine Ausnahmeregelung. Nicht-Versicherte, die sich bis dahin bei einer Krankenkasse melden, werden die ausstehenden Beiträge erlassen.
Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit:
Montag - Donnerstag von 8 bis 20 Uhr, Tel. 01805 / 996602 (12ct/min.)
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