Bad Frankenhausen, 2008 Foto: H.S.
14.11.2013 - von A.V.
Ich bin 50 Jahre alt und fast 30 Jahre lang Servicetechniker gewesen. Immer wurde mir bestätigt, dass ich einer der Besten bin.
Nun lese ich in die Anzeige einer Osnabrücker Maschinenfabrik mit Niederlassung in Erfurt in der es da heißt, Zitat:
"Servicemonteur (m/w)im Innendienst zwischen 25 und 35 Jahren alt gesucht".
Mit welchem Recht werden Leute außerhalb dieser Altersgrenze diskriminiert? Um eine solch beschränkte Denkweise auch noch zu publizieren, muss man ein ziemlich spärlich möbliertes Oberstübchen haben ...
-------
1.
Altersvorgaben in Stellenangeboten sind ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
2.
Die Beweislast, das Auswahlverfahren ohne Benachteiligungen durchgeführt zu haben, liegt beim ArbeitGEBER.
3.
Unpräzise, diskriminierend wirkende Formulierungen im Absageschreiben, sind gute Voraussetzungen für eine Entschädigungsklage.
4.
Indizien, die eine Diskriminierung vermuten lassen, reichen aus.
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