28.06.2013
Von einem „Beitrag zur Rentengerechtigkeit und zur Generationengerechtigkeit“ sprach Horst Seehofer am 23.6.2013, als die Union bei der Vorstellung ihres Regierungsprogramms 2013-2017 die Erhöhung der ´Mütterrente` um einen Punkt für alle in Aussicht stellte, die ihre Kinder vor 1992 erzogen haben.
Werden die Kindererziehungszeiten von sechs Millionen älteren Müttern aber nur um einen Punkt erhöht, hat das weder mit Generationengerechtigkeit noch mit Rentengerechtigkeit zu tun. Die Gleichbehandlung der älteren Mütter erfordert zwingend die Anpassung der Entgeltpunkte für Kindererziehung um ZWEI Punkte. Nur wenn den älteren, wie den jüngeren Müttern - insgesamt drei Punkte bei der Rentenberechnung angerechnet werden, sind sie juristisch gleichgestellt. (Vgl.: § 249 SGB VI mit § 56 SGB VI)
Von Rentengerechtigkeit kann in dieser Angelegenehit ebenfalls nicht die Rede sein. Was ist daran gerecht, wenn die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kindererziehung aus der Rentenkasse gezahlt wird? Was ist daran gerecht, wenn Frau Merkel die „gut gefüllte Rentenkasse“* nutzen will, um damit die Erhöhung der Kindererziehungszeiten von älteren Müttern um einen Punkt zu finanzieren, statt die Reserven der Rentenkasse zu erhöhen oder die Leistungen für alle RentenbezieherInnen zu verbessern?
*Laut Jahresabschlussbericht der Rentenversicherung von 2012 hatte die GRV eine Rücklage von 1,69 Monatsausgaben. In den siebziger Jahren lag die Reserve bei acht (!) Monaten.
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