San Diego, 1980 Foto: H.S.
06.06.2013
Der Morbiditäts-Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen ist rechtmäßig. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Die entsprechende Datengrundlage sei vorhanden. Die Krankenkasse hatte gegen den Jahresausgleich 2009 geklagt, weil sie der Auffassung war, dass die Morbiditätsorientierung bzw. der "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" (RSA) verfassungswidrig sei. Er sei nicht geeignet, einerseits Solidarität und anderersetis Wettbewerb zu erreichen.
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