16.05.2013
Hessische RichterInnen dürfen auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus weiter arbeiten. So entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Eilverfahrens mit Beschluss vom 16. Mai 2013 (9 L 1393/13.F). Die Hessische Altersgrenzenregelung für Richterinnen und Richter ist mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Europäischen Gemeinschaftsrecht (RL 2000/78/EG) unvereinbar. Sie stellt deshalb eine unmittelbare Diskriminierung von Richterinnen und Richtern dar.
Link: Oberstaatsanwalt: Weiterarbeiten jenseits der AltersgrenzeWeitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
14.05.2013: BAG: Altersdiskriminierung in Betriebsvereinbarung
13.05.2013: Kündigungsfrist: Dauer d. Betriebszugehörigkeit entscheidend
25.04.2013: Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin
Alle Artikel zum Thema
Justiz
Zurück zur Suche nach Altersgrenzen