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Altersdiskriminierung bei Journalistinnenpreis: Höchstalter 34 Jahre

13.02.2013 - von H.S.

Der Journalistinnenbund fördert mit dem „Marlies-Hesse-Nachwuchspreis“ junge Kolleginnen, die mit hoher journalistischer Qualität, sprachlicher Brillanz und gendergerechter Perspektive einen differenzierten Blick auf das Leben von Frauen und Männern, von Alten und Jungen, von Menschen verschiedener Hautfarbe, Herkunft oder Religion darstellen. Die Beiträge sollen nah an die Lebenswirklichkeit von Menschen heranführen, mit Bewusstsein für die unterschiedlichen Lebensmuster und Bedürfnisse von Frauen und Männern. Es besteht keine Einschränkung in Bezug auf das Thema, Ressort oder Genre sowie die Länge der Veröffentlichung. Wie sieht die Realität jenseits stereotyper Geschlechterzuschreibungen aus?

Nun, die Realität stereotyper Alterszuschreibungen des Journalistinnnenbunds sieht so aus, dass als jung und als Nachwuchs Journalistinnen gelten, die am 1. März
2013 ihr 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Teilnahmebedingungen jenseits der willkürlichen Altersgrenze: Für den Nachwuchspreis 2013 können deutschsprachige Online-Beiträge eingereicht werden. Ausdrücklich sind auch Kolleginnen aus Österreich und der Schweiz eingeladen, sich zu bewerben. Diese müssen zwischen dem 1. März 2012 und dem 1. März 2013 ins Netz gestellt worden sein.

Zu einer kompletten Anmeldung gehören, neben einer CD mit dem Wettbewerbsbeitrag, das ausgefüllte Anmeldeformular und ein Lebenslauf, alles in siebenfacher Ausfertigung. Unvollständige oder verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsschluss: 1. März 2013 (es gilt der Poststempel). Die Jury tagt im Mai. Die Preisverleihung findet am 15. Juni 2013 in Lorsch im Rahmen der Jahrestagung des Journalistinnenbundes
statt. Das vollständige Anmeldeformular ist als Download abrufbar
Link

Link: Altersdiskriminierung beim Hamburger Literaturpreis
Quelle: Kölner Frauenkalender