Diskriminierung melden
Suchen:

Barmer: Ermäßigter Beitragsatz nur für KV

08.01.2004 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Frau O. erhielt von Ihrer Krankenkasse (Barmer) folgenden Bescheid:

„Für freiwillig Versicherte dürfen keine günstigeren Beitragssätze Anwendung finden als für versicherungspflichtige Mitglieder. Diese Angleichung führt dazu, dass für bestimmte Einnahmearten der allgemeine Beitragssatz (14,9%) maßgebend ist. Demnach gelten vom 1. Januar 2004 an folgende Beitragssätze:

Aus Renten gilt der allgemeine Beitragsatz von 14,9%; aus Versorgungsbezügen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,9%; aus Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,9%. Aus Ihren sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen werden wir die Beiträge zur Krankenversicherung wie bisher nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,1% berechnen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=637
Quelle: Fax an die Redaktion

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Versicherungen:

Alle Artikel zum Thema Versicherungen