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Stuttgarter Zeitung will keine Gegendarstellung drucken

13.06.2012

Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möchte das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. ein Gegendarstellungsersuchen an die Stuttgarter Zeitung durchsetzen. Am 11.05.2012 berichtete diese im Wirtschaftsteil unter der Überschrift „Rentner kommen Telekom teuer.“ Dieser Berichterstattung hatte das Bündnis widersprochen und eine Gegendarstellung verlangt, weil nicht die Rentner die Telekom teuer kommen, sondern die Vorruhestandsregelungen für die Mitarbeiter der Telekom. Diese Vorruhestandsregelung betrifft auch Beamte die nicht in Rente sondern in Pension gehen. Die Stuttgarter Zeitung das Gegendarstellungsverlangen abgelehnt.

13.06.2012 / 9.45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5
70190 Stuttgart, Sitzungssaal 306, 3. Obergeschoss

Die wehrhaften Alten sind die Zukunft der Jungen!
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Link
Kooperationspartner
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., Link, Betriebsrentner e.V., Link, Büro gegen Altersdiskriminierung Link

24.05.2012
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
zur Durchsetzung eines Gegendarstellungsanspruchs nach dem Landespressegesetz Baden-Württemberg § 11 Abs.4. Antragsteller Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. Postfach 01, 74355 Bönnigheim.
Beweisführung des Antrages
Am 11.05.2012 berichtete die Stuttgarter Zeitung auf Seite 14 Wirtschaft unter der Überschrift „Rentner kommen Telekom teuer“ (Anlage 1). Dieser Berichterstattung haben wir mit Schreiben vom 15. Mai 2012 (Anlage 2) widersprochen und eine Gegendarstellung verlangt. Diese Gegendarstellung hat uns die Stuttgarter Zeitung mit Schreiben vom 21.05.2012 (Anlage 3) verweigert.
Die Stuttgarter Zeitung selbst zitiert in der Ablehnung unseres Gegendarstellungsverlangen den Telekom-Konzern, dass dieser neutral von Aufwendungen für die Fortsetzung von Vorruhestandsregelungen spricht, also keine Gewichtung vornimmt. Umso unverständlicher ist deshalb, dass die Stuttgarter Zeitung in der beanstandeten Überschrift aus allgemeinen Vorruhestandsbelastungen eine Belastung durch die Rentner suggeriert und damit eine Gewichtung zum Image-Nachteil der Rentner vornimmt.

Die Stuttgarter Zeitung selbst gibt in ihrem Schreiben vom 21.05.2012 zu, dass die Überschrift „Ruheständler“ statt Rentner genauer gewesen wäre. Daraus abzuleiten, das die Überschrift trotzdem nicht falsch wäre ist inakzeptabel. Die Aussage der Stuttgarter Zeitung, dass die Überschrift „Rentner kommen Telekom teuer“ den Sachverhalt verkürzt, ohne diese Verkürzung richtig stellen zu wollen zeigt, dass die Rentner bewusst in der Öffentlichkeit an den medialen Pranger von ca. 150.000 Lesern gestellt werden sollten. Auf einzelne Leserbeschwerden (Anlage 4) gibt die Stuttgarter Zeitung unumwunden zu, dass die Überschrift „Rentner kommen Telekom teuer“ falsch war und heißen müsste „Pensionäre kommen Telekom teuer.“ Dies ist eine Doppelmoral bei der im Einzelgespräch die Falschmeldung zur Beruhigung aufgebrachter Leser zugegeben und um Entschuldigung gebeten wird, für einen Fehler der nicht passieren dürfte. In der medialen Streuung der Zeitung wird dies jedoch nicht richtig gestellt.

Diese Berichterstattung entspricht nicht den Werten der Pressefreiheit und des Pressekodex von Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Richtigstellung von Nachrichten die sich nachträglich als falsch erweisen. Die Darstellung der Rentner durch diese falsche Überschrift für die finanziellen Belastungen bei der Telekom verantwortlich zu sein ist diskriminierend. Durch die Eilbedürftigkeit einer zeitnahen Gegendarstellung der beanstandeten Überschrift beantragen wir, die Stuttgarter Zeitung mittels einer einstweiligen Verfügung zum Abdruck unserer Gegendarstellung ohne Punkt 4, wie in Anlage 1 gefordert, entsprechend der Form wie im Landespressegesetz §11 Abs. 3 vorgesehen, zu veranlassen.

Link: Altersrückstellung von Dax-Vorständen 2011
Quelle: Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. -BRR