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Forderungen an ein neues Rentengesetz

16.04.2012

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hört heute zahlreiche Verbände zur sogenannten Zuschussrente an. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb), Ramona Pisal: "Endlich blickt die Politik in die richtige Richtung, geht aber noch nicht konsequent den richtigen Weg."

Der djb, der sich schon seit vielen Jahren für eine bessere Alterssicherung von Frauen und gegen die nachteiligen Folgen von Minijobs insbesondere für Frauen einsetzt, empfiehlt daher für die Zuschussrente:

1.
auf die Einkommensanrechnung im Rentenfall (§ 97a SGB VI-E)
sowie

2.
auf die Voraussetzung einer Gesamtversicherungszeit von 45 Jahren (§ 70a Abs. 2 Nr. 1 SGB VI-E) bzw. 40 Jahren (§ 262a SGB VI-E) zu verzichten,

3.
begleitend zur Einführung
a)
die sozialversicherungsrechtliche Privilegierung geringfügiger Beschäftigung zu beseitigen,
b)
die Versicherungspflicht für selbständige Tätigkeit zu erweitern,
c)
die dreijährige Erziehungszeit nach § 56 SGB VI auch auf vor 1992 geborene Kinder zu erstrecken sowie
d)
die rentenrechtliche Absicherung der nicht erwerbsmäßigen Pflege zu verbessern und

4.
die Bindung an die Voraussetzung einer zusätzlichen Altersvorsorge (§ 70a Abs. 2 Nr. 3 SGB VI-E) zu überdenken.

Anlass für die Forderungen ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung (RV - Lebensleistungsanerkennungsgesetz) - Anhörung der Verbände im BMAS am 16. April 2012 -

D e u t s c h e r J u r i s t i n n e n b u n d e . V .
10115 Berlin - Link

Link: Rentenversicherung: Der Staat bedient sich…
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. PM 16.4.2012

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