Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Beschwerden über Petitionsausschuss

02.04.2012 - von Name ist der Redaktion bekannt

Nach der sang- und klanglosen Ablehnung von annähernd 200 Petitionen zum Thema Direktversicherung durch ein identischen Schreiben des Petitionsausschusses, in dem die Mitglieder nicht mit einem einzigen Wort auf eines der vorgetragenen Argumente eingegangen sind, schreibt Petent D. an die Vorsitzende des Petitionsauschusses:

Sehr geehrte Frau Steinke,
in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusse bestätige ich den Eingang Ihres Serienbriefes an alle Petenten mit der Feststellung:
… der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 08.03.2012 beschlossen: „Das Petitionsverfahren abzuschließen.“

Dies ist ein Rückschlag für Direktversicherte. Seit dem 01.01.2004 haben ca. 200 Betroffene, die nicht in Demut verharren, sondern sich aktiv gegen die im GMG festgelegte Ungerechtigkeit wehren, entweder selbst eine Petition eingereicht oder sich vorhandenen angeschlossen.

Die Petitionen gegen die nachträgliche Verbeitragung von Direktversicherungsauszahlsummen zur Kranken- und Pflegeversicherung (war nie Vertragsbestandteil) sind jetzt vom Petitionsausschuss mit Schreiben vom 15.03.2012 mit gleichem Text … (alles was darin als Begründung aufgeführt wurde, war Gegenstand unserer Beweisführung mit Hinweisen auf eklatante Widersprüche und widersinnige Auslegungen) … in Form eines Serienbriefes abgeschlossen und den Petenten mitgeteilt worden, ohne auch nur mit einem Wort auf die mehr als berechtigten und ausführlich erläuterten Argumente und Einwände der Einreicher einzugehen.

Es drängt sich der Verdacht auf, man hat lediglich zur Kenntnis genommen und alle Schreiben einem Sammel-
ordner anvertraut. Insofern ist der Sinn eines Petitionsverfahrens, in dem eine Petition von den gleichen Parlamentariern beurteilt wird, welche dem angegriffenen Gesetz zugestimmt haben und sogar noch die Rechtsprechung zitieren, gegen die sich die Petition richtet, ad absurdum geführt.

Ich nehme Bezug auf die Expertentagung “Öffentliche Petitionen und Volksinitiative” der Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit „Mehr Demokratie e.V.“ am 16.11.2010 in München. Hierzu die bemerkenswerte Aussage bei einer Podiumsdiskussion von dem Mitglied des Petitionsausschusses, Herrn Thomae, MdB/FDP, der darstellte, „dass nicht zu erwarten ist, dass diejenigen, welche als Parlamentarier zuvor Gesetzen zugestimmt haben, nunmehr in Ihrer Funktion als Mitglieder der Fachausschüsse oder des Petitionsausschusses sich selbst anklagen oder korrigieren werden. Das müsse man ganz realistisch sehen!“ SUPER, genau so ist es auch eingetreten. Schlussfolgerung hieraus: Wenn der Petitionsausschuss lediglich eine Alibifunktion hat (vorgenannte ehrliche Aussage bestätigt dies sehr eindrucksvoll), dann sollte man ihn ganz abschaffen und die eingesparten Kosten einem sinnvolleren Projekt zu-führen! Die Petenten kommen sich bei dieser Einstellung verhöhnt vor.

Meinen Lebensabend wollte ich sinnvoller verbringen, Zeit, Aufwand und Nerven für die Schreiben an den Petitionsausschuss hätte ich mir ersparen können. Ich stelle fest, Sie sind der eigentlichen Aufgabe des Petitionsausschuss, hier die Argumente und Einwände ernst zu nehmen, diese abzuwägen und vor allem „den Petenten nachvollziehbare Anworten“ zu geben, nicht gerecht
geworden! In der von Ihnen im Schreiben vom 15.03.2012 an alle Petenten zitierten BT_Drucksache 17/8780 heißt es:

„Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
Berlin, den 29. Februar 2012 / Der Petitionsausschuss / Kersten Steinke / Vorsitzende
http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708780.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17056.pdf

Aus dem dazu gehörenden „Plenarprotokoll 17/56 / Deutscher Bundestag / Stenografischer Bericht / 56. Sitzung
Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010“ sind folgende Tagesordnungspunkte ersichtlich:

Tagesordnungspunkt 33:
Abgabe einer Regierungserklärung… Afghanistan und die Konferenz von Kabul – Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung.

Tagesordnungspunkt 34:
Große Anfrage… Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67

Tagesordnungspunkt 35:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG)
b) Antrag der Abgeordneten… Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln
Tagesordnungspunkt 36:
a) Antrag der Abgeordneten… Angekündigte Mittelkürzung beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm zurücknehmen
b) Antrag der Abgeordneten… CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortführen – Mit energetischer Sanierung Konjunktur ankurbeln, Arbeitsplätze sichern und Klima schützen
c) Antrag der Abgeordneten… Lebensqualität und Investitionssicherheit in unseren Städten durch Rettung der Städtebauförderung sichern.

Wo ist der Tagesordnungspunkt, in dem über die eingereichten Petitionen zur Direktversicherung diskutiert und beschlossen wurde? Erbitte hierzu den Hinweis, wo wir die Stellungnahmen der einzelnen Mitglieder nachlesen können.

Unabhängig davon protestiere ich gegen die Art und Weise, wie mit den Petenten umgegangen wird. Wir haben sehr viele Argumente aufgezeigt, die im Widerspruch zur willkürlichen Festlegung im GMG stehen, und der Petionsausschuss findet es nicht für nötig, auf diese Punkte einzugehen.

Anscheinend haben unsere „auf Steuerzahlerkosten bestens versorgten Volksvertreter… (wir haben für unsere Rente ein ganzes Arbeitsleben hohe Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, um nach 40 Berufsjahren am Ende nur ein Bruchteil dessen zu erhalten, was Abgeordnete bereits nach einer Legislaturperiode bekommen – von dem Ehrensold des Herrn Wulff nach nur 20 Monaten im Amt will ich erst gar nicht reden ... Herr Wulff pocht auf seinen Vertrag, und die Politiker unterstützen dies)… überhaupt kein Gefühl mehr für Gerechtigkeit, für Logik und einen gesunden Menschenverstand. Beitragszahlungen aus Privatvermögen (Weihnachtsgeld, Arbeitslosengeld und eine bereits mit Abschlägen versehene BfA-Rente einer Betriebsrente (!) zuzuordnen, ist eine nicht zu akzeptierende Definition seitens des Gesetzgebers, stellt jede vernünftige Logik auf den Kopf und bedarf dringend der Korrektur.

Bei aller Anerkennung und Unterstützung, dass auch die Rentner ihren Beitrag zur GKV leisten sollen, aber bitte nicht auf diese Art und Weise! Die Bürger auf der Grundlage von Gesetzen zur Vorsorge animieren und dann geltendes Recht zum erheblichen Nachteil der Betroffenen zu beugen, ist gelinde gesagt Rechtsbruch. Ihr wahrscheinlicher Hinweis, das BVerfG hat höchstrichterlich festgestellt … „entscheidend ist der Arbeitsplatzbezug“, ist eine nicht nachvollziehbare Entscheidung von Politik
und Rechtsprechung.

Ich lasse Sie nicht aus der Verantwortung und bitte erneut (zum wievielten Male eigentlich?) um Antwort auf folgende Fragen:
1) Einzahlung in eine Direktversicherung „ohne Arbeitgeberanteil“ mit Beiträgen aus dem Privat-
vermögen, hier Weihnachts- und Arbeitslosengeld sowie Rente werden vom Gesetzgeber als BETRIEBSRENTE (!) deklariert, eine unfassbare Definition mit verheerenden Folgen für mehr als sechs Millionen Betroffene. Statt ergänzende Altersvorsorge eine vom Gesetzgeber verordnete
Kapitalvernichtung!
Einzahlung vom Arbeitgeber in eine auf den Namen des Mitarbeiters abgeschlossene Lebensversicherung bleibt mit der Fälligkeit frei von Abzügen an die GKV. Siehe hierzu BSG-Urteil des 12.?Senats am 10.05.2010 (B 12 KR 15/09 R - K. ./. DAK). Drastischer kann man die Unlogik wohl nicht mehr vor Augen führen!

2) Pacta sunt servanda
Politiker (Kurt Beck, Wolfgang Schäuble, Christian Wulff u.a.) fordern für sich Vertragstreue, verweigern diese aber den Bürgern. Sind Politiker die besseren Menschen, oder sind wir Bürger Menschen zweiter Klasse?

3) Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
Weshalb werden Schwerverbrechern und Kinderschändern „Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot“ vom höchsten deutschen Gericht zugestanden, den Inhabern einer Direktversicherung aber verweigert? Haben Kriminelle inzwischen mehr Rechte als ehrbare Bürger?

4) Rentner wieder verstärkt an der GKV-Finanzierung beteiligen
Eine sehr wichtige Forderung, benötigt doch die GKV meinen monatlichen Zusatzbeitrag aus der Direktversicherung in Höhe von 100 Euro über einen Zeitraum von 900 Monaten (das sind 75 Jahre !), nur um die Gehaltserhöhung eines Vorstandsmitglieds der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
für ein einziges Jahr sicher zu stellen!

Mit dieser unglaublichen Selbstbedienung wird uns jetzt das große Interesse der Krankenkassen überdeutlich vor Augen geführt, dass jeder Euro gebraucht wird! Die „Quelle DV“ sprudelt ja. „Die Logik wird auf den Kopf gestellt, der gesunde Menschenverstand ausgehebelt.“

Lassen Sie die vorgenannten Argumente (und all die anderen in vielen Schreiben an Sie genannten) eigentlich völlig kalt? Hat man schon derart den Bezug zur Realität verloren, dass es für Sie (und das BVerfG!) zumutbar ist, wenn der Durchschnittsrenter mit ca. 800 Euro zwölf Jahre lang monatlich 100 Euro (wie in meinem Fall) von einer Rente zu bezahlen hat, die seit vielen Jahren schon sehr viel an Kaufkraft verloren hat?

Um Antwort wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
D.

-------
Beschwerde eines anderen Petenten:

Sehr geehrte Frau Steinke,


Ihren Bescheid über den der Empfehlung des Petitionsausschusses folgenden Beschluß des Deutschen Bundestages zu meiner Petition habe ich nun erhalten. Ich kann diesen jedoch so nicht akzeptieren und lege hiermit

W i d e r s p r u c h

ein und begründe diesen wie folgt:

1.)
Meine Petition bezieht sich auf und klagt an die unrechte Situation, daß die Beschäftigten mit einer über der BBG liegenden Entlohnung (und in beiden folgenden Fällen während der Verdienstphase auch eine gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit habenden)
a) einerseits, wenn sie nicht in Form einer DV auf ihr und ihrer Ehepartner Alter vorgesorgt und ihr Gehalt sich in voller Höhe sofort haben ausbezahlen lassen, für die Entlohnungsanteile, die über der BBG lagen, keine Beiträge für KV und PV bezahlen mußten,
aber
b) andererseits, wenn sie in Form einer DV für ihr und ihrer Ehegatten Alter (wie von den Regierenden und diversen Assekuranzen sehr angeraten) doch vorgesorgt und gespart haben, für genau die gleichen über der BBG liegenden Entlohnungsanteile die jetzt halt mit einem zeitlichen Versatz zuzüglich einer systemüblichen Rendite ausbezahlt wurden, nun plötzlich doch Beiträge für KV und PV bezahlen müssen.

Zu Vermeidung von Wiederholungen verzichte ich hier auf die weiteren Argumente der Unbilligkeit und weitere meiner Petition und auch den Ausführungen meiner beiden ganz persönlichen eMails an Sie und die anderen Damen und Herren des Petitionsausschusses, die Sie sicher auch gelesen und durchdacht haben.

Die Begründung für die vom Bundestag halt so als Beschluß übernommene Beschlussem-pfehlung enthält aber nun überhaupt keine Argumentation gegen speziell diesen meinen Fall. Hierin werden im Wesentlichen halt allgemein gültige Gesetze und Urteile angeführt und dadurch die inzwischen eingeführte Systemgerechtigkeit hervorgehoben, aber zu meinem speziellen Punkt der Ungleichbehandlung der Bürger sogar innerhalb nur einer Gruppe von deutschen Staatsbürgern wird gar nichts gesagt.

2.)

Der auf der ersten Seite angeführte Hinweis, daß nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann, kann hier nicht als stichhaltig für eine dermaßen allgemeine Bearbeitung und verallgemeinernde Beantwortung übernommen werden. Es sieht allerdings nun so aus (rückschließend aus den paar wenigen mir bekannten Petitionsbeantwortungen), als ob dem Hinweis entsprechend alle 196 Petitionen ganz allgemein mit dem gleichen serienbriefartigen Einheitsschreiben pauschal abschlägig beantwortet worden wären.

Wenn auch die eine oder andere Petition auch mehrfach gleichlautend ist, kann es nicht als glaubhaft hingenommen werden, daß einhundertundsechsundneunzig Petitionen dermaßen gleichgerichtet sind und den gleichen oder zumindest ähnlichen Mangel bzw. Ungerechtigkeit beanstanden, daß diese alle ohne jegliche Individualität so als Massenantwort (wie ein Werbebrief in einer profitmaximierend rationell arbeiten müssenden privaten Industrieeinheit) bearbeitet und beantwortet werden. Alleine ich schon kenne neben meiner eigenen Petition zwei weitere, denen eine gänzlich andere Zielsetzung mit Argumentationsabfolge zugrunde liegt.

PS: Als Beispiel kann auch ein Augenarzt, den viele Patienten mit diversen unterschiedlichen, ein paar auch mit der gleichen, Erkrankungen konsultieren, nicht einfach allen die gleiche Einheitsbrille verordnen, mit der Begründung die sehen alle schlecht und diese Brille wird schon helfen.

3.)

Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2.Ausschuss), Drucksache 17/8789 vom 29.02.2012 hat ja als "Inhalt der Eingabe" die ganz lapidare nichtssagende Überschrift "Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge –". Diese trifft in dieser Form den Kern des Themas dieser vertieften Petitionen überhaupt nicht und sagt rein gar nichts aus über den Inhalt und den wahren Grund derselben. Diese Überschrift ist verallgemeinernd und wirkt verharmlosend und verschleiernd. Wenn ein/e mit diesem nun wirklich diffizilen Thema nicht vertraute/r und mit den Abhängigkeiten und Folgerungen und Folgen einer Entscheidung sich nicht auskennende/r, weil so schon überlastete/r und mit ganz anderen (natürlich für ihn viel wichtigeren) Themen befaßte/r aber abstimmen sollende/r Abgeordnete/r diese Überschrift liest, muß er natürlich spontan denken "GKV, natürlich, da müssen Beiträge bezahlt werden, da bin ich natürlich dafür und gegen diese Petition/en der Befreiung" – insoweit ist diese Überschrift sogar irreführend.

Was kann der außenstehende Bürger da glauben wie da abgestimmt wird über seine Petition, wenn ansonsten nicht gerade nach den Partei- oder Fraktionsvorgaben, wo dann sowieso schon im Vorhinein alles klar zu sein scheint? Was für eine Chance hat denn hier noch eine Petition?

Zu 2.) und 3.) möchte ich nur noch sagen, daß durch diese Art der Petitionsbearbeitung und
-abwicklung durch den Petitionsausschuß und in direkter Folge davon des Bundestages der Grundgedanke des Petitionswesens unterlaufen wird und der Bürger und seine Interessen herabgewürdigt werden und er sich dadurch nicht ernst genommen und als voll- und gleichwertiges Mitglied unserer Gesellschaft fühlen kann.
Dies ist einer zivilisierten Demokratie nicht würdig.

Ich bitte recht herzlich und erwarte, daß meine in Rede stehende Petition nicht pauschal mit 195 anderen Petitionen in einem Aufwasch als endgültig abgearbeitet irgendwo archiviert wird, sondern daß diese ernsthaft, sachkundig und individuell ohne Fraktionszwang allein dem eigenen Gewissen der jeweiligen darüber Abstimmenden gegenüber verpflichtet geprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen
W.G.

Link: Direktversicherung: Ist das noch gerecht?
Quelle: Mail an die Redaktion, 2.4.2012