16.03.2012 - von Hanne Schweitzer
Von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde zur Verbesserung des Schutzes vor ALTERSdiskriminierung eine Expertenkommission einberufen. Bis zum November 2012 soll sie konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen zum Abbau von Altersdiskriminierung vorlegen. Dazu sollen die ExpertInnen "Gesetze daraufhin überprüfen, ob sie hinsichtlich der Altersgrenzen zeitgemäß (!) sind und Verbesserungsvorschläge für die Bereiche Bildung, Gesundheit und Arbeitsleben erarbeiten."
Dazu muss man wissen: Der Schutz vor ALTERSdiskriminierung gilt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nur für das Arbeitsleben. Ein umfassenderer Schutz vor Altersdiskriminierung erfordert also eine Ausweitung des Geltungsbereichs und damit eine Novellierung des AGG. Dies wurde von der schwarz-gelben Regierungskoalition aber indirekt bereits im Koalitionsvertrag abgelehnt. Der "ungeeignete Entwurf der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie", der u.a. den Schutz vor Altersdiskriminierung in der Gesundheitsversorgung enthält, soll nicht umgesetzt werden.
Wir können also gespannt sein, mit welchen Vorschlägen für "zeitgemäße" Gesetzesänderungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Arbeitsleben das Gremium aufwarten wird, und vor allem wie diese Vorschläge realisiert werden können. Die Suche nach "unzeitgemäßen" Gesetzen ließe sich übrigens entscheidend verkürzen.
Beim allererste Antidiskriminierungsgesetzentwurf aus dem Jahr 2002, der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vorgelegt wurde, handelte es sich um ein Änderungs- oder auch Omnibusgesetz. Damit sind Gesetze oder Gesetzentwürfe gemeint, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern.
Der 1. Antidiskriminierungsgesetzentwurf verschwand damals schnell in der Versenkung, nachdem der Chef des BDA, Dieter Hundt, Gift und Galle deswegen gespuckt hatte. Die Zeitung "Welt" zitierte seine Bedenken gegen den Gesetzentwurf mit den Worten, er fürchte „die Strangulierung der Wirtschaft“, wenn das grundgesetzlich garantierte Gleichheitsgebot hierzulande in einfaches Recht umgesetzt würde. Es wäre sicherlich arbeitsersparend für das Gremium, wenn sich dieser Gesetzentwurf finden ließe!
Die AltersdiskriminierungsexpertInnen
Es handelt sich dabei um 18 TeilnehmerInnen, von denen sieben weiblich sind. Den Vorsitz bzw. die wissenschaftliche Leitung des Gremiums haben, Gleichbehandlung hin oder her - zwei Männner.
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