17.01.2012 - von Herbert Naß
In der Sache Direktversicherung und Krankenkassenbeiträge kurz das Ergebnis aus der 2. Sitzung beim Sozialgericht Duisburg am 19.12.2011:
1. Thema:
meine laufende Klage gegen die Beitragserhebung zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung mit nachgeschobenem Widerspruch zur Aufteilung der Werte "Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil", und die Frage nach der Berechtigung zur Beitragserhebung bei der Pflegeversicherung auf den Gesamtwert der Auszahlsumme.
2. Stellungnahme der Richterin/Vorsitzenden:
2.1. die juristische Klärung ist über eine Vielzahl von Fällen mit unterschiedlichen Argumenten erfolgt und höchstrichterlich entschieden. Es wird keine andere Rechtsprechung mehr zugelassen. Nur über eine Gesetzesänderung könnte ein neuer Sachverhalt geschaffen werden und damit auch eine Neubewertung erfolgen. Natürlich würden dann auch alle "Altvorgänge" einbezogen und gegebenenfalls rückvergütet.
2.2. mein Einspruch zur möglichen Falschbewertung sollte zurückgezogen werden, da jetzt eine schlüssige Abrechnung vorläge. Dem habe ich auch entsprochen. Meine berechtigten Zweifel konnte ich allerdings nochmal vorbringen: FÜNF - jeweils korrigierte - Schreiben des Versicherers waren nötig; die Abrechnung der Krankenkasse weicht geringfügig vom letzten Stand des Versicherers ab, enthält als Anlage aber auch ein Schreiben des Versicherungsunternehmens, zwar direkt an mich adressiert, aber nie bei mir angekommen! Fazit: Trau' nur den Zahlen, die du auch selbst gefälscht hast".
2.3. für die Pflegeversicherungs-Beiträge gilt die Zahlungsverpflichtung vom Tage der Entscheidung und für die Gelder, die ab dann ausgezahlt werden. Der vorherige Vertragszeitraum und die Wertentwicklung spielen keine Rolle
3. meine Einwände:
(wurden angehört, aber überwiegend nicht kommentiert)
3.1. Hinweis auf die noch laufenden Petitionen
3.2. Verrat durch Politiker und Richter (evtl. aufgrund falscher Argumente und Zahlen)
3.3. fehlende/falsche Beratung durch Arbeitgeber und Versicherer
3.4. mangelhafte Vertretung in den Sammelklagen durch Gewerkschaft und VdK und Auskunftsverweigerung an Nichtmitglieder
3.5. ungebührliches Verhalten der Politiker in vielen anderen Fällen (Hinweis auf die umfangreiche Korrespondenz aus unserem Arbeitskreis)
4. Abschluß:
die Vorsitzende/Richterin war sehr aufgeschlossen und wünscht unserem weiteren Kampf viel Erfolg. Insbesondere aber auch unserem Bemühen, viele Betroffene zu mobilisieren - dabei hatte sie allerdings einen sehr, sehr skeptischen Blick - !! Der weitere Klageweg stünde mir zwar offen, wäre aber aussichtslos (ich werde ihn auch zur Zeit nicht verfolgen).
Somit verabschiede ich mich für heute mit allen guten Wünschen für Sie und Ihre Angehörigen zu einem besinnlichen und frohen Weihnachtsfest und einem friedlichen Übergang ins Jahr 2012.
Mit der nötigen Gesundheit und Widerstandskraft werden wir sicherlich den gemeinsamen Kampf weiterführen wollen und können.
Schneearm, aber herzlich,
Herbert Naß
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