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Petition: Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen

20.09.2011 - von Mark Castens

Petition: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen -
Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen vom 04.06.2011
Hauptpetent Castens, Mark.
Petitionsnummer PET 2-17-15-8271-023289.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die finanziellen Rahmenbedingungen zu stationären Hospizeinrichtungen gemäß §39a Satz 4 SGB V neu strukturiert werden und die derzeitige Verantwortung von gesellschaftlichen Problemen den wirtschaftlichen Trägern genommen wird.

Begründung
Aufgrund einschlägiger Erfahrungen bei der Versorgung meiner schwerstkranken Mutter in Bremen, in den Jahren 2009 und 2010 kam es mangels an stationären Hospizplätzen zu menschenverachtenden und menschenunwürdigen Situationen.

Im Jahr 2009 verstarben in Bremen von 223 Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllt hatten, um in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden zu können, 99 Menschen auf der
„Warteliste“.

Nach § 39a SGB V hat jeder Mensch ein Anspruch auf vollstationärer oder teilstationärer palliativ-medizinische Behandlung und Pflege.

Jedoch können derzeit durch entsprechende Träger, Hospizplätze und weitere Angebote geschaffen werden, Sie müssen es aber nicht.

Gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V, sind stationäre Hospize u.a. eigenständige, selbständige, wirtschaftliche Einrichtungen, die für Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase u.a. palliativ- medizinische Leistungen erbringen.

Aufgrund der wirtschaftlichen Interessen der Träger, kommt es u.a. derzeit nicht nur in Bremen, sondern Bundesweit dazu, daß auch in vielen Landkreisen z.T. weiterhin kein entsprechendes Versorgungsangebot vorliegt. Versorgungslücken sind die Folgen.

Vielen Patienten die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zu Hause versterben können oder wollen, werden derzeit mitunter weit von Zuhause verlegt, oder versterben in den Krankenhäusern sofern überhaupt ein Angebot vorliegt. Dabei kommt es für die Angehörigen zu zusätzlichen Belastungen in jeglicher Form.

Sofern Bundesweit ausreichende wohnortnahe Hospizplätze vorliegen, bräuchten Menschen nicht mehr in den Krankenhäusern versterben, die ohnehin um ein vielfaches teuer sind als stationäre Hospizplätze.

Zusätzlich bräuchten auch nicht mehr in den Krankenhäusern weitere unwürdige Untersuchungen an den Patienten denen der Tod bevorsteht, gemacht werden nur um diese dort Tragen zu können, wie es z.B. bei meiner Mutter der Fall war. Auch den Abbau der Bürokratie gilt es umzusetzen, da Anträge bei den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigen.
Zeit, die die Betroffenen nicht haben.

Dann könnte man Bundesweit dafür Sorge tragen, daß für alle Menschen zukünftig ein Leben in Würde und Selbstbestimmt bis zum Schluß sichergestellt werden kann.

Die Würde des Menschen ist das gesellschaftlichste Höchste Gut in wird im Grundgesetz in Artikel 1 (1) wie folgt beschrieben:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Weiter im Grundgesetz in Artikel 64: (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Deren Inhalt muss auch gelebt werden.

Statt dem wirtschaftlichen Interesse, muss der Mensch in den Vordergrund gestellt werden. Das gilt auch für andere Bereiche wie z.B. in der SAPV-Versorgung.

Daher sind die finanziellen Rahmenbedingungen zwingend und zweckmäßig zu ändern.

© Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag: Deutscher Bundestag: Petitionen Page 1 of 2
Link 08.07.2011

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Um diese Petition zu unterstützen, schicken Sie folgenden Brief oder folgendes Fax mit Ihrer Unterschrift oder mehreren Unterschriften an:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
(Per Fax an 030 22736053)

Mitzeichnung der Petition für Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen, Petitionsnummer PET 2-17-15-8271-023289.

Ich/Wir unterstütze/n die Eingabe:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die finanziellen Rahmenbedingungen zu stationären Hospizeinrichtungen gemäß §39a Satz 4 SGB V neu strukturiert werden und die derzeitige Verantwortung von gesellschaftlichen Problemen den wirtschaftlichen Trägern genommen wird.“

Name:... Straße:... Wohnort:... Unterschrift:...


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Zu der von mir gestellten Bundestagspetition erhalte ich Zunehmens immer mehr bundesweite Unterstützung für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen.

Zwischenzeitlich hat sich die Bundesarbeitgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen und auch der Katholische Frauenbund mit mehr als 220.000 Mitgliedern meiner Petition angeschlossen. In der Politik ist diese Petition ebenfalls angekommen, so dass sich Herr Uwe Beckmeyer (Verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) und Holger Ortel (Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Niedersachsen in der SPD-Bundestagsfraktion) bereits an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag mit der Bitte um eine ganzheitliche Prüfung gewandt haben.

Es ist weiter möglich, die Petition zu Zeichnen. Bei Bedarf können Sie sich auch gern direkt an den Petenten Herr Mark.Castens@gmx.de wenden. 25.9.2011

Link: 170. 000 unterschreiben Petition gegen Kopfpauschale
Quelle: Mail an die Redaktion