07.06.2011 - von A.W.
Leider hat mich gerade dieses Gesetz (GkV-Moderiniserungsgesetz vom 1.4.2004), von dem ich bis heute keine Ahnung hatte, getroffen! Mir wurde im März meine Kapitalleistung aus betrieblicher Altersvorsorge / Lebensversicherung ausbezahlt und mitgeteilt, dass auf diese Einmalzahlung Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Lediglich privat Versicherte müssen keine Krankenkaussenbeiträge darauf abführen. Dies alleine halte ich für eine große Ungerechtigkeit.
Die Versicherung hatte mir bis zum Auszahlungstermin keinerlei Informationen vorab gegeben, so dass man sich vielleicht schon Jahre vorher hätte darauf einstellen müssen.
Da ich bereits im Juni 2001 aus der Firma ausgeschieden bin (also 9 Jahre vor Fälligkeit der Versicherungssumme), wurden seit dem auch keine Beiträge mehr eingezahlt, weder von der Firma, noch von mir. Die Versicherung wurde beitragsfrei bis zum 1.3.2011 weitergeführt.
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Die Krankenkasse teilt mir mit, dass in 10 Jahresraten ein monatlicher Beitrag von 15,5 Prozent von mir zu entrichten ist, da die Versicherungssumme als zusätzliches Einkommen auf meine Rente anzurechnen ist.
Da ich mit dem Gesamtbetrag der Versicherung gerechnet hatte, die bis zu meinem Ableben reichen muss, ist dies ein grosser finanzieller Einschnitt für mein Auskommen.
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Ich habe, um die Frist zu wahren, Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, zunächst ohne Begründung. Da die Kasse aber nun bereits die monatlichen Zusatzbeiträge aus der Kapitalleistung anmahnt, bitte ich Sie sehr um Hilfe nach den neusten Erkenntnissen.
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