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29jähriger Industriemechaniker zu alt für Neueinstellung

12.09.2004 - von H. Schweitzer

Ein 29jähriger Industriemechaniker, Familienvater mit zwei Kindern, hat sich beim Zentrum für Nachwuchsförderung um eine zivile Stelle bei der Bundeswehr beworben.
Im Vorfeld der Bewerbung wurde ihm vom zuständigen Wehrdienstberater mitgeteilt, dass seine Bewerbungsunterlagen "Klasse" seien.

Außerdem gäbe es bei der Bundeswehr zur Zeit ca. 10.000 freie Stellen auf diesem Gebiet.

Der 29Jährige hat die Stelle nicht bekommen. Als Ablehnungsgrund wird auf sein unpassendes Alter verwiesen. Die Altersgrenze im zivilen Bereich liegt bei 27 ( siebenundzwanzig) Jahren!

Im Ablehnungsschreiben heißt es dazu pauschal:

"Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrer Bewerbung um Einstellung als Freiwilliger in die Bundeswehr nicht entsprochen werden kann. Sie haben die für die Einstellung festgelegte Höchstaltersgrenze überschritten bzw. das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht."

In der deutschen Sprache gibt es über 500.000 Wörter. Welches wählen Sie, um diesen Vorgang zu benennen? Wir sagen dazu Altersdiskriminierung, denn Altersdiskriminierung ist ungerchtfertigte Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters.

Wir fordern seit fünf Jahren ein umfassendes Gesetz gegen Altersdiskriminierung.

Wegen der Nichtumsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik.

Dem 29jährigem Industriemechaniker, seiner Frau und seinen zwei Kindern nützt das NICHTS.

Quelle: Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

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