Diskriminierung melden
Suchen:

Bundesarbeitsgericht: Tarifvertragliche Altersgrenze o.k.

08.12.2010

Das BUNDESARBEITSGERICHT befand in seinem Urteil vom 8.12.2010, 7 AZR 438/09 zum Thema Tarifvertragliche Altersgrenze: Sie ist berechtigt.

Leitsätze
Die Regelung in § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD-V (in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung), nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendete, war wirksam.

Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2009 - 4 Sa 1764/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Tatbestand
1
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer tarifvertraglichen Altersgrenze mit Ablauf des Monats geendet hat, in dem der Kläger sein 65. Lebensjahr vollendete.
2
Die Beklagte ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, die aufgrund der Verordnung über die Fusion der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2008 gegründet wurde. Sie ging aus einem Zusammenschluss verschiedener Unfallversicherungsträger in Nordrhein-Westfalen hervor, ua. aus dem Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband.

lesen Sie weiter unter: Link

Link: EUgH: Zwangsrentenalter in Tarifvertrag ist o.k.
Quelle: Bundesarbeitsgericht: Entscheidungen