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AG Hamburg: Onlineformulare kein AGG-Verstoß

31.12.2010 - von Galina Meister

Mit dem Urteil 26 Ca 260/10 hat das Arbeitsgericht Hamburg das Verhalten eines Arbeitgebers, der Bewerbung nur per Onlineformular, in welchem pflichtgemäß Geschlecht und Alter abgefragt wurden, für korrekt erklärt und meine AGG-Klage mit der Kostenfestsetzung gegen mich abgewiesen.

Ich bin eine Frau von 49 und meine Bewerbung per o. g. Bewerbungsformular wurde in 3 Tagen abgewiesen - offenbar einfach wegen der pflichtmäßig abgefragten Merkmale Geschlecht und Alter aussortiert. Fast alle Arbeitgeber bei uns in Hamburg haben Online-Bewerbungsformulare abgefertigt, in welchen Schutzgut des § 1 AGG abgefragt wird.

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Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, plant die Jobbörse der Agentur für Arbeit ab Frühjahr 2011 in ihren Onlineformularen keine AGG-relevante Angaben mehr zu erheben.

Link: Spidla rügt Altersdiskriminierung bei Jobbörse der Agentur f. Arbeit…
Quelle: Mail an die Redaktion