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Charta der Menschenrechte Artikel 25

10.12.2010

Der weltweite Tag der Menschenrechte ist ein angemessener Anlass um an den Artikel 25 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu erinnern!

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,

einschließlich Nahrung,
Kleidung,
Wohnung,
ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen,
sowie das Recht auf Sicherheit
im Falle von Arbeitslosigkeit,
Krankheit,
Invalidität oder Verwitwung,
im Alter
sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.


Auszug aus der Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948

Link: + Senioren-Schnäppchen-Show: Hartz IX…
Quelle: UN-Resolution 217 A (III)

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