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Betriebsrenten bei Ford: Sechs Jahre Nullrunde

19.11.2010 - von Hanne Schweitzer

Die Ford-Werke GmbH, deutscher Ableger der US-amerikanischen Ford Motor Company, wird zum 1. Januar 2011 keine Anpassung der Betriebsrenten durchführen. Diese alle drei Jahre fällige Anpassung der Leistungen der betrieblichen Altersvorsorgung wird ausgesetzt. Die Betriebsrente wird bis zum 1. Januar 2013 in unveränderter Höhe weiter gezahlt.

Dazu lautet die Begründung der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH: "Die Erhöhung der Betriebsrenten würde zu einer übermässigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen führen. Sie hätte eine Bedrohung (!) der Wettbewerbsfähigkeit, der Unternehmenssubstanz sowie von Arbeitsplätzen zur Folge."

Und weiter: Die Betriebsrenten werden nicht erhöht, weil "das Unternehmen in den letzten drei Wirtschaftsjahren keine angemessene Eigenkapitalversinsung ereichen konnte." Den Betriebsrentnern wird eine dreijährige Nullrunde aufgebrummt damit "ein hoher Investitionsbedarf für die Entwicklung innovativer Produkte zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit", gedeckt werden kann.

Bereits im Jahr 2006, also zwischen der Dot.com-Blase und der Bankenkrise fehlten bundesdeutschen Unternehmen nach Angaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer mehr als 80 Milliarden Euro an Pensionsrückstellungen in den Pensionskassen. siehe: Link

Dabei laufen die Geschäfte des US-Autobauers Ford gut. 2010 konnte er einen Gewinn vom 6.6 Milliarden Dollar verbuchen, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor.

Bei der Ford-Werke GmbH heißt es dagegen: "Das Ende der Wirtschaftskrise ist für die Ford-Werke GmbH noch nicht in Sicht und wird in ihren Auswirkungen noch weit in das Jahr 2011 hinein spürbar sein".

Grundsätzlich sagt das Bundesarbeitsgericht zur Anpassung von Betriebsrenten: "Bei der Anpassung der Betriebsrenten ist die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers entscheidend. Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grundsätzlich nichts." Wenn also der Merkel-Brüderlesche Aufschwung an den Toren der bundesrepublikanischen Ford-Werke vorbeigeht, braucht der Gesamtkonzern dafür nicht einzustehen.

Nun heißt es im Paragraf 16 des Betriebsrentengesetzes, dass bei der Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung "insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" zu berücksichtigen seien.

Über die Belange der Versorgungsempfänger verliert die Ford Geschäftsführung in ihrem Schreiben an die Betriebsrentner aber kein Wort. Das ist auf der Webseite des Unternehmens ebenso. Da heißt es: Hervorragende Autos bauen reicht uns bei Ford nicht aus. Wir wollen vielmehr hervorragende Autos bauen und dabei aktiv unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und unserer Umwelt gerecht werden. Die Betriebsrentner werden nicht erwähnt, für sie wird keine aktive Verantwortung übernommen.

Statt sich darüber zu ärgern, sollten Ford Betriebsrentner und Betriebsrentnerinnen wissen, was sonst noch im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) steht, aber nicht im Schreiben des Geschäftsführers für Personal- und Sozialwesen der Ford-Werke GmbH, Ludwig:

  • Die Anpassung der Betriebsrente ist eine HOLSCHULD jedes einzelnen Betriebsrentners und jeder einzelnen Betriebsrentnerin. Sie muss beim ehemaligen Arbeitgeber sach- und formgerecht angefordert werden und zwar mit dem persönlichen Anpassungsbedarf. Als Maßstab für die Betriebsrentenanpassung gilt entweder der vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichte Verbraucherpreis-Index oder die Nettolohn-Entwicklung der Beschäftigten im Unternehmen. Verhalten sich die Bezieher einer Betriebsrente passiv, können Anpassungs-Nachzahlungen verjähren und die werterhaltende Nachholung kann verwirkt werden. Die Ansprüche sind dann nicht mehr durchsetzbar.


  • Der Arbeitgeber ist bei einer zu Recht unterbliebenen Anpassung der Betriebsrente nicht verpflichtet, die Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.


  • Der Arbeitgeber, der die Anpassung ablehnt oder nur unzureichend durchführt, ist er für die Begründung seiner
    Entscheidung darlegungs- und beweispflichtig. Betriebsrentner haben also das Recht, Unterlagen einzusehen, die das belegen.


  • Eine Anpassung der Betriebsrente gilt als zu Recht unterblieben, wenn der Versorgungsempfänger nicht binnen drei Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen hat und er auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen wurde.


  • Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford ist die Foveruka e.V.

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    Habe gerade Ihren Bericht über die unterbliebene Anpassung der Betriebsrente bei FORD gelesen. Seit 01.04.2000 beziehe ich die gesetzliche Rente und die Betriebsrente von FORD.

    Die erste Anpassung erfolgte im November 2004, also nach drei Jahren und 11 Monaten rückwirkend zum 01.01.2004. Die Anpassung betrug für drei Jahre 1,36 Prozent. Ebenso wurde 2007 verfahren. Die Anpassung lag bei 1,9 Prozent. Meine letzte Anpassung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2007. Erneut war eine Anpassung zum 01.01.2010 fällig und wurde von mir angemahnt. Jetzt habe auch ich das Schreiben der Geschäftsführung erhalten: Aussetzen bis 01.01.2013, also für sechs Jahre. Widerspruch ist eingelegt.

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    Für 15 Euro Jahresbeitrag erhalten BetriebsrentnerInnen Unterstützung von Link

    Link: Betriebsrenten: Anpassung oft unzureichend…
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung